Norm: EKHG §11 B2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können. Entscheidungstexte 2 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §7 IbStVO §19 AIIb2
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1, wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen die Regelung des Rechtsvorranges und der andere gegen das Gebot, rechts zu fahren, verstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 99/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 2 Ob 99/67 8 Ob 221/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 8 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §11StVO §20 Ic
Rechtssatz: Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts - fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Verschuldensteilung 60 : 40 zu Lasten dessen, der bei sonst gleichem Verschulden bergab fährt und von dessen Fahrzeug die höhere Betriebsgefahr (Sommerreifen bei Eisglätte und Schneeglätte) ausgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 362/66 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 2 Ob 362/66 2 Ob 71/77 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §11
Rechtssatz: Verschuldensteilung bei Verkehrsunfall - zwischen betrunkenem Fußgänger und Kraftfahrzeuglenker nachts - im Verhältnis 1 : 3 zum Nachteil des Kraftfahrzeuglenkers (Fußgänger geht am Fahrbahnrand, taumelt aber nicht in das Kraftfahrzeug hinein). Entscheidungstexte 2 Ob 352/66 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 2 Ob 352/66 Veröff: ZVR 1967/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcEKHG §11
Rechtssatz: Alleinverschulden des Lenkers, der den Vorrang des anderen vorschriftsmäßig fahrenden Verkehrsteilnehmers verletzt, ohne daß dieser den Unfall verhindern kann. Entscheidungstexte 2 Ob 338/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 2 Ob 338/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Alleinverschulden des Lenkers, der bei Rot - Licht die Kreuzung überfährt, auch wenn der Unfallsgegner nach Wahrnehmung sich nicht der höchsterreichbaren Bremsverzögerung bedient hat (nur 4 Meter pro Sekunde zum Quadrat). Entscheidungstexte 2 Ob 315/66 Entscheidungstext OGH 02.12.1966 2 Ob 315/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Wenn ein Personenkraftwagen - Lenker zwecks späteren Linksabbiegens die linke Fahrbahnhälfte trotz Gegenverkehr benützt, sodann kein Ausweichmanöver vornimmt, sondern erst im letzten Moment bremst und hiedurch die Fahrbahn blockiert, ist eine Verschuldensteilung 7 : 1 zugunsten des Unfallsgegners gerechtfertigt, der nicht sofort eine starke Bremsung eingeleitet hat. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Wenn das vorausfahrende Fahrzeug zwar nicht jäh und ohne zwingenden Grund, aber doch unsachgemäß abgebremst wird, kann eine Schadensteilung nach § 11 EKHG gerechtfertigt erscheinen, obwohl im allgemeinen der Lenker des auffahrenden Fahrzeuges sein Auffahren allein zu vertreten hat. Entscheidungstexte 2 Ob 285/66 Entscheidungstext OGH 04.11.19... mehr lesen...
Norm: EKHG §8EKHG §11
Rechtssatz: § 8 EKHG ist nur anzuwenden, wenn einer der Beteiligten nicht ausgleichspflichtig ist; sonst gilt ausschließlich § 11 EKHG. Entscheidungstexte 2 Ob 164/66 Entscheidungstext OGH 19.10.1966 2 Ob 164/66 Veröff: JBl 1967,319 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 2 Ob 134/75 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §17 Abs1StVO §19 Abs5 AIIb2StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Die Verletzung des Vorranges (Linksabbiegen mit Lastkraftwagen trotz Gegenverkehr) wiegt so schwer, daß demgegenüber das zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes im letzten Augenblick vorgenommene Linksausweichmanöver des bevorrangten Personenkraftwagenlenkers, gemäß § 11 EKHG außer Betracht bleiben muß. Nach dieser Gesetzesbestimmung hängt die Verpflichtung zum Ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaEKHG §11
Rechtssatz: Den Personenkraftwageninsassen, der Kenntnis vom Alkoholgenuß des Lenkers hat und nach Erkennen der Gefährlichkeit der Fahrweise nicht darauf besteht, aussteigen zu dürfen, trifft 1/3 Mitverschulden im Verhältnis zum alkoholisierten Lenker, der auf einer abschüssigen, schmalen Bergstraße mit einhundert km/h in die Kurve und über die Böschung fährt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Personenkraftwagen - Lenkers, welcher in der Meinung, der auf seiner Fahrbahnhälfte entgegenkommende (tatsächlich vorschriftswidrig geradeausfahrende) Personenkraftwagen werde nach links abbiegen, seine Fahrgeschwindigkeit zur Ermöglichung des Abbiegens vermindert und im letzten Augenblick zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes nach links auslenkt und stark bremst, wobei gl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §11
Rechtssatz: Kein Mitverschulden des Fußgehers, der auf einer Straße mit starkem Verkehr, wodurch die Wahrnehmung auch knapper Überquerungsmöglichkeiten erforderlich ist, zwecks Überquerung zu einem Zeitpunkt auf die Fahrbahn tritt, als ein mit fünfzig km/h fahrender Personenkraftwagen noch dreiundvierzig Meter entfernt ist. Der Personenkraftwagenlenker hätte nicht durch Linkslenken versuchen dürfen, vor dem Fußgehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 4 zwischen einem Lastkraftwagen - Lenker, der beim Überholen am Fahrbahnrand gehender Fußgänger über die Fahrbahnmitte gerät, und dem Lenker eines entgegenkommenden Lastkraftwagens, der bei nicht vollkommener Fahrtüchtigkeit (0.8 Promille Blutalkoholgehalt) nach links ausweicht. Entscheidungstexte 2 Ob 194/66 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO 1960 §89 Abs2
Rechtssatz: Der Lenker eines auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommenen Fahrzeuges hat unverzüglich eine Warnvorrichtung aufzustellen bevor er durch Startversuche den Kraftwagen wieder in Bewegung zu setzen versucht. Entscheidungstexte 2 Ob 159/66 Entscheidungstext OGH 10.06.1966 2 Ob 159/66 Veröff: ZVR 1967/92 S 98 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1EKHG §11
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch und Ausgleichsanspruch nach § 11 EKHG setzt zwar eine gesetzliche Haftung der Beteiligten für Schadenersatz voraus; in dieser Hinsicht kommt aber nicht nur das EKHG, sondern auch das ABGB in Betracht, sodaß § 11 EKHG heranzuziehen ist, auch wenn das Begehren zum Teil Schmerzengeld betrifft, wofür nach EKHG an sich keine Haftung besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger hat als Mopedfahrer (samt Sozius Peter B.) am 31. August 1961 auf der Bundesstraße 17 einen Verkehrsunfall erlitten, als sein Fahrzeug vom PKW des Beklagten (Lenker war der Beklagte) im Gemeindegebiete von V. in der Höhe der Einmundung der O.-Straße niedergestoßen wurde. Das gegen den Kläger wegen dieses Verkehrsunfalls eingeleitete Strafverfahren ist gemäß § 90 StPO. eingestellt worden. Der Beklagte aber ist von der Anklage wegen Übertretung nach § 335 StG. gemäß § 259 Z. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcAHG §7EKHG §1 IIIAEKHG §5 IIAEKHG §11
Rechtssatz: Ein Rechtsträger (hier: Republik Österreich, Militärauto) kann außer der Haftung nach dem AHG auch als Kfz - Halter nach den Bestimmungen des EKHG in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 239/65 Entscheidungstext OGH 05.11.1965 2 Ob 239/65 Veröff: SZ 38/183 = RZ 1966,69 = ZVR 1966/125 S 130 = JBl 1966,426... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ereignete sich am 17. Juni 1963 auf der Bundesstraße in der Nähe von Bad Goisern ein Verkehrsunfall, bei dem der Kraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger wollte einen vor ihm fahrenden Sanitätskraftwagen der beklagten Partei überholen, während sich der Lenker dieses Fahrzeuges, der Heeresangehörige Ernst G., anschickte, einen vor ihm fahrenden Omnibus zu überholen. Dadurch kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Im Strafverfahren wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 2 zu Lasten eines Kombiwagenlenkers, der auf einem nur 4,60 Meter breiten Güterweg mit abgefahrenen Hinterreifen, überhöhter Geschwindigkeit und nicht extrem rechts fährt und mit einem entgegenkommenden, einen Abstand von etwa einen Meter vom rechten Fahrbahnrand einhaltenden Lastkraftwagen in einer unübersichtlichen Kurve zusammenstößt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIEKHG §7EKHG §11
Rechtssatz: Ablehnung der Verschuldenshaftung, jedoch Annahme der Gefährdungshaftung bei gleichzeitiger Schadensausgleichung (2 : 1) nach § 11 Abs 1 Satz 2 EKHG. Entscheidungstexte 2 Ob 193/65 Entscheidungstext OGH 12.07.1965 2 Ob 193/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdEKHG §11StVO §13 Abs2 IIStVO §19 Abs5
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der beim Linkseinbiegen die Kurve schneidet und einen entgegenkommenden, geradeaus fahrenden und deshalb im Vorrang befindlichen Mopedfahrer zu einem jähen Bremsmanöver zwingt, das zum Sturz des Mopedfahrers führt. Entscheidungstexte 2 Ob 135/65 Entsch... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2EisbKrV allg
Rechtssatz: Es kann nicht als ein die Haftung der Eisenbahn begründender Umstand gewertet werden, daß die Kreuzung so angelegt wurde, daß die Sicht von der Straße aus auf von hinten herankommende Züge unter bestimmten Voraussetzungen nicht günstig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 163/65 Entscheidungstext OGH 10.06.1965 2 Ob 163/65 Veröff: ZVR 1966/65 S... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Halter eines Lastkraftwagens, dessen Lenker beim Anschleppen eines Personenkraftwagens trotz außergewöhnlicher Straßenverhältnisse nicht langsam und vorsichtig fährt, und dem Halter des angeschleppten Personenkraftwagens, der die Durchführung allein dem Lastkraftwagenlenker überließ. Ein mit fremder Motorkraft abgeschleppter bzw angeschleppter Kraftwagen ist im "Betrieb" (§ 1 EKHG... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des EKHG über die Ausgleichspflicht gilt auch hinsichtlich der auf Grund des bürgerlichen Rechtes erhobenen Ansprüche. Entscheidungstexte 2 Ob 34/65 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 2 Ob 34/65 Veröff: ZVR 1965/227 S 244 2 Ob 258/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 258/65 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Erheblich verkehrswidriges Verhalten des Lenkers des einen Kraftfahrzeuges kann zur gänzlichen Verneinung der Haftung des Halters des anderen Kraftfahrzeuges führen. Entscheidungstexte 2 Ob 317/64 Entscheidungstext OGH 17.12.1964 2 Ob 317/64 Veröff: ZVR 1965/196 S 211 2 Ob 88/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Mitverschulden 1 : 1, wenn zwei sich kreuzende Personenkraftwagen wegen zu schmaler Straße zusammenstoßen, wobei der eine Personenkraftwagen mit zweiunddreißig km/h und abgefahrenen Reifen, der andere mit neunundzwanzig km/h fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 292/64 Entscheidungstext OGH 15.10.1964 2 Ob 292/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcEKHG §11StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Motorradfahrers, der vorschriftsmäßig mit siebzig km/h fährt und mit einem aus einem Wendeplatz herausfahrenden Personenkraftwagen kollidiert, weil er nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte. Richtige Reaktion war sein Versuch, hinter dem Personenkraftwagen vorbeizukommen (Gegenverkehr!). Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11EKHG §11
Rechtssatz: Die gewöhnliche Betriebsgefahr wird durch das Verschulden des Schädigers als Unfallursache in der Regel ganz zurückgedrängt; eine Ausgleichungspflicht nach § 11 EKHG kommt nur dann in Betracht, wenn der Schaden auf eine besondere Betriebsgefahr zurückzuführen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 133/64 Entscheidungstext OGH 11.05.1964 2 Ob 133/64 Veröff: ZV... mehr lesen...