Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug - Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027207Dokumentnummer
JJR_19680307_OGH0002_0020OB00033_6800000_001