Norm: StGB §75 CStGB §86
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Kausalität des Verhaltens des Täters für den eingetretenen Erfolg ist das allfällige Hinzutreten einer Fahrlässigkeit des Opfers oder eines Dritten jedenfalls dann ohne Belang, wenn der Täter eine im Zeitpunkt des Erfolgseintrittes (noch) wirksame Bedingung für den Eintritt des Erfolges geschaffen hat. Entscheidungstexte 10 Os 146... mehr lesen...
Norm: StGB §75 CStGB §80 A
Rechtssatz: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit hängt allein vom eigenen unfallskausalen Verhalten des Täters ab. Entscheidungstexte 10 Os 113/75 Entscheidungstext OGH 11.11.1975 10 Os 113/75 Veröff: ZVR 1976/302 S 313 10 Os 164/75 Entscheidungstext OGH 03.02.1976 10 Os 164/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §76StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 76 StGB stellt ein eigenes Tatbild dar und enthält daher nicht bloß einen namentlich angeführten Milderungsumstand, der für Mord nach § 75 StGB die Anwendung eines anderen Strafsatzes bedingen würde; es ist somit (bei Anklage wegen § 75 StGB) in Richtung § 76 StGB nicht eine "uneigentliche" Zusatzfrage (§ 316 StPO) zu stellen, sondern eine Eventualfrage im Sin... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33StGB §34StGB §75 F
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Angeklagte einen Mord an einem von ihm geliebten Menschen begeht und dadurch einen für ihn selbst fühlbaren Verlust erleidet, stellt keinen Milderungsgrund dar. Vielmehr ist der Mord an einem nahen Angehörigen als eigener Erschwerungsgrund zu werten. Entscheidungstexte 12 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 16.09.1... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §86StGB §142 Abs1 DStGB §143 C
Rechtssatz: Bei Tötungsvorsatz des Täters ist sowohl der Tatbestand der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 86 StGB als auch der eines schweren Raubes im Sinne des § 143 letzter Satz StGB ("....wenn die Gewaltanwendung den Tod eines Menschen zur Folge hat") ausgeschlossen. "Raubmord" = § 75 StGB und § 142 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Anwendung der für die Beurteilung aller Kausalitätsfragen im Strafrecht vorgeschriebenen Äquivalenzregel mittels der Eliminationsmethode: Ursächlich ist jedes Verhalten, bei dessen Wegfall auch der Erfolg in seiner konkreten Gestalt nicht mehr vorstellbar ist. Entscheidungstexte 9 Os 114/74 Entscheidungstext OGH 08.11.1974 9 Os 114/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 D
Rechtssatz: Mord bedarf keiner vorgefaßten Absicht, es genügt, wenn der dolus im Zuge der Angriffshandlungen hinzutritt. Entscheidungstexte 9 Os 69/74 Entscheidungstext OGH 16.10.1974 9 Os 69/74 15 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 15 Os 104/95 Vgl auch; Beisatz: Der Tatbestand des Mordes set... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §75 C
Rechtssatz: Es genügt für die strafrechtliche Zurechnung des Verhaltens, daß der Täter eine der Bedingungen schuf, unter denen der Erfolg eintrat. Entscheidungstexte 12 Os 111/72 Entscheidungstext OGH 22.12.1972 12 Os 111/72 Veröff: EvBl 1973/168 S 357 10 Os 133/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 10 Os 13... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §75 C
Rechtssatz: Der hypothetische Umstand, daß - wenn ein Täter die Tat nicht begangen hätte - jemand anderer eine gleichartige andere Straftat mit dem gleichen Erfolg begangen hätte, entschuldigt nicht, vermag aber bei der Strafbemessung eine Rolle zu spielen (Novak). Entscheidungstexte 12 Os 111/72 Entscheidungstext OGH 22.12.1972 12 Os 111/72 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: StGB §75 D
Rechtssatz: Der zum Verbrechen des Mordes erforderliche, sei es auch nur bedingte böse Vorsatz setzt nicht die vorherige Planung des Mordes voraus, sondern liegt auch dann vor, wenn sich der Täter zur Tötung seines Opfers erst unmittelbar vor der Vollbringung der Tat entschlossen hat. Entscheidungstexte 12 Os 63/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 12 Os 63/72 ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A2StGB §75 FStGB §80 C
Rechtssatz: Nicht jede in Überschreitung der gerechten Notwehr herbeigeführte Tötung eines Menschen ist dem Täter als Vergehen gegen die Sicherheit des Lebens zuzurechnen, sondern nur eine solche, die bei einer Überschreitung aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken erfolgte und bei welcher der Täter überdies leicht den strafgesetzwidrigen Erfolg seiner Handlung vorhersehen konnte. Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §12StGB §75 FStGB §286
Rechtssatz: Wenn der eheliche Vater eines Kindes die von ihm gewollte vorsätzliche Tötung dieses Kindes durch einen Dritten - so insbesondere auch durch die Mutter gemäß § 139 StG (nunmehr § 79 StGB) - vorsätzlich zu verhindern unterläßt, begeht er mit Rücksicht auf die ihm nach § 139 ABGB obliegende "besondere" Sorgepflicht nicht eine Vorschubleistung im Sinne des § 212 StG (nunmehr § 286 StGB), sonde... mehr lesen...
Norm: StGB §2 B1StGB §75 CStGB §79
Rechtssatz: Eine tatbestandsmäßige und damit einem aktiven Tun gleichwertige Unterlassung durch Pflichtverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn der Unrechtsgehalt der Unterlassung dem der Herbeiführung des Erfolges durch positives Tun wenigstens annähernd gleichkommt. Es kommt daher insbesondere auf das Maß der unterlaufenen Pflichtverletzung durch Unterlassung eines durch das Gesetz (etwa in bezug auf... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §75 B
Rechtssatz: Die allgemeinen Grundsätze der Mittäterschaft gelten auch bei Mord: Wer mit Tötungsvorsatz auf dem Tatort anwesend und bereit ist, seinem Tatgenossen bei Bedarf durch körperliches Eingreifen an Ort und Stelle beizustehen und den Erfolg des Mordplanes mit persönlicher Handanlegung an das Opfer zu sichern, ist als Mittäter nach dem § 134 StG (nunmehr § 75 StGB) strafbar. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §125
Rechtssatz: Die Vernichtung der Kleidungsstücke und sonstiger Habseligkeiten des Ermordeten, um die auf dieses Verbrechen hinweisenden Spuren zu verwischen, wird durch den Mord nicht konsumiert, sondern ist nach § 468 bzw § 85 lit a StG (nunmehr § 125 StGB) strafbar. Entscheidungstexte 10 Os 93/69 Entscheidungstext OGH 07.10.1969 10 Os 93/69 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79StGB §80 DStGB §83StGB §88 AStGB §96StGB §98
Rechtssatz: Die §§ 144 ff StG stellen sich als leges speziales gegenüber allen anderen das Leben von Menschen schützenden Bestimmungen des Strafgesetzes dar. Der §§ 335 StG ist daher auch bei erst nach der Geburt erfolgtem Tod einer fahrlässig gefährdeten Leibesfrucht auf den Täter nicht anwendbar, soweit es sich nur um den Tod dieser Leibesfrucht handelt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 CStGB §80 A
Rechtssatz: Auch ein grobfahrlässiges Verhalten des Verunglückten oder eines Dritten unterbricht den Kausalzusammenhang grundsätzlich nicht. Entscheidungstexte 11 Os 184/64 Entscheidungstext OGH 15.10.1964 11 Os 184/64 Veröff: ZVR 1965/82 S 97 11 Os 174/66 Entscheidungstext OGH 01.12.1966 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §75StGB §80 AStVO §23 Abs2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: 1. Die Vorschriften über Aufstellung und Beleuchtung eines auf der Fahrbahn abgestellten Anhängers dienen nicht allein der Gewährleistung der Sicherheit des sich auf dem betreffenden Teil der Fahrbahn bewegenden Verkehrs, sondern vielmehr der Sicherheit des gesamten Straßenverkehrs. 2. Auch ein grobfahrlässiges Verhalten des Verunglückten oder eines Dritten unterbricht den Kausalz... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §169
Rechtssatz: Keine Konsumtion der im Zusammenhang mit der Begehung eines Mordes verübten, dessen Verschleierung dienenden Brandlegung durch den Schuldspruch wegen Verbrechens nach § 134 StGB (nunmehr § 75 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 101/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 9 Os 101/62 Veröff: EvBl 1962/427 S 527 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Dem Täter ist der tödliche Erfolg auch dann anzurechnen, wenn seine Handlungsweise bei einem Durchschnittsmenschen nur geringere Wirkungen hervorgerufen hätte, beim Verletzten aber wegen dessen persönlicher Beschaffenheit (zB greisenhaft verringerte Widerstandsfähigkeit gegen eine zufällige Infektion) zum Tode geführt hat. Entscheidungstexte Os 908/27 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Können mehrere Umstände zwar alternativ, nicht aber kumulativ weggedacht werden, ohne daß der Erfolg entfiele, so ist jeder dieser Umstände als Ursache des betreffenden Erfolges anzusehen. Es ist nicht exculpierend, wenn neben einer zur Herbeiführung des konkreten Erfolges geeigneten Fahrlässigkeit eines Übeltäters auch noch die Fahrlässigkeit eines anderen in der gleichen Richtung wirkte. Der Erfolg wird in diesem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3dStGB §75 C
Rechtssatz: Ob ein Kausalzusammenhang zwischen einem Verhalten des Täters und dem eingetretenen Erfolg vorliegt, kann immer nur nach dem tatsächlichen und nicht nach einem hypothetischen Ablauf der Geschehnisse beurteilt werden. Die Frage, welchen Lauf die Dinge genommen hätten, wenn sich der Täter anders verhalten hätte, betrifft nicht die Ursächlichkeit seines Verhaltens, sondern die Frage der Tatbestandsmäßigk... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Von einer sogenannten "Unterbrechung des Kausalzusammenhanges" zwischen der Handlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg kann nur dann mit Grund gesprochen werden, wenn der Erfolg durch eine vom Täter nicht veranlaßte Zwischenursache (§ 134 StG) vorweggenommen wird. Entscheidungstexte 5 Os 486/56 Entscheidungstext OGH 17.08.1956 5 Os 486/56 Verö... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Ursache ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Entscheidungstexte 5 Os 214/56 Entscheidungstext OGH 05.06.1956 5 Os 214/56 Veröff: ZVR 1957/26 S 39 9 Os 258/59 Entscheidungstext OGH 10.11.1959 9 Os 258/59 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 CStGB §80 A
Rechtssatz: Nur eine schuldhaft vorsätzliche Handlung eines anderen unterbricht den Kausalzusammenhang. Entscheidungstexte 4 Os 552/37 Entscheidungstext OGH 22.06.1937 4 Os 552/37 Veröff: SSt 17/87 5 Os 203/56 Entscheidungstext OGH 23.04.1956 5 Os 203/56 Veröff: EvBl 1956/158 S 302 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Durch eine Abwehrhandlung des Beschädigten wird der Kausalzusammenhang nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 2 Os 596/46 Entscheidungstext OGH 30.11.1946 2 Os 596/46 Veröff: EvBl 1947/142 S 103 5 Os 890/55 Entscheidungstext OGH 02.01.1956 5 Os 890/55 Veröff: EvBl 1956/77 S 133 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Für einen eingetretenen strafbaren Erfolg ist jedes Tun kausal, welches eine seiner Bedingungen hervorgerufen hat. Entscheidungstexte 1 Os 42/48 Entscheidungstext OGH 23.04.1948 1 Os 42/48 Veröff: SSt 19/123 11 Os 162/64 Entscheidungstext OGH 06.10.1964 11 Os 162/64 Veröff: KJ 1965,28 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Der Annahme des Verbrechens des vollbrachten Mordes steht der Umstand nicht entgegen, daß der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch den in Tötungsabsicht gesetzten Angriff, sondern erst dadurch eingetreten ist, daß der Täter den vermeintlich bereits Getöteten unmittelbar nach dem Angriff in einen Bach geworfen hat. Entscheidungstexte 4 Os 632/38 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Daß der Tod des Verletzten nicht eingetreten wäre, wenn sich dieser nicht geweigert hätte, sich zeitgerecht einer Operation zu unterziehen, steht der Annahme eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Verletzungshandlung und dem Tod des Verletzten nicht entgegen. Entscheidungstexte 4 Os 999/37 Entscheidungstext OGH 15.10.1937 4 Os 999/37 Veröff:... mehr lesen...
Norm: StGB §75
Rechtssatz: Auch ein Lebensunfähiger (Sterbender) ist ein taugliches Objekt des Verbrechens des Mordes. Entscheidungstexte 5 Os 370/37 Entscheidungstext OGH 21.05.1937 5 Os 370/37 Veröff: SSt 17/64 11 Os 42/81 Entscheidungstext OGH 22.04.1981 11 Os 42/81 Beisatz: hier: ein bereits (durch vorangegangene An... mehr lesen...