Norm
StGB §75 CRechtssatz
Bei der Beurteilung der Kausalität des Verhaltens des Täters für den eingetretenen Erfolg ist das allfällige Hinzutreten einer Fahrlässigkeit des Opfers oder eines Dritten jedenfalls dann ohne Belang, wenn der Täter eine im Zeitpunkt des Erfolgseintrittes (noch) wirksame Bedingung für den Eintritt des Erfolges geschaffen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092002Dokumentnummer
JJR_19760107_OGH0002_0100OS00146_7500000_006