Norm
StGB §32Rechtssatz
Der Umstand, daß der Angeklagte einen Mord an einem von ihm geliebten Menschen begeht und dadurch einen für ihn selbst fühlbaren Verlust erleidet, stellt keinen Milderungsgrund dar. Vielmehr ist der Mord an einem nahen Angehörigen als eigener Erschwerungsgrund zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090674Dokumentnummer
JJR_19750916_OGH0002_0120OS00079_7500000_003