Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.März 1953 geborene Gerhard D*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 11. Jänner 1985 in Neudörfl, den (Vater seiner Lebensgefährtin) Josef G*** durch Versetzen von heftigen Schlägen mit den Fäusten, einem Sessel, einem Besenstiel und jeweils mit der Schneide zweier Küchenmesser gegen
Kopf: , Ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef S*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Nacht zum 16. September 1984 in Wien Erika B*** durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12 cm) in das rechte Auge, den rechten Oberschenkel und die rechte Gesäßbacke vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die anklagekonform auf Mord lautende Hauptfrage 1 eins... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte (unter anderem) schuldig: den zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangenen Heinrich A des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, erster und zweiter Deliktsfall (richtig: erster Deliktsfall, aber erster und höherer Strafsatz - EvBl 1982 Nr. 198, LSK. 1984/129, 13 Os 155/84) StGB (A 1, 2 und 3), des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG (B), des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG (a.F.; C), des Vergehens nach § 1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §75 C
Rechtssatz: Bei einem in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenem Delikt stellt sich (mangels Erfolgseintritts) das Kausalitätsproblem und Zurechnungsproblem gar nicht. Entscheidungstexte 13 Os 135/85 Entscheidungstext OGH 26.09.1985 13 Os 135/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs1StGB §75 F
Rechtssatz: Die Anführung der Schuldform im Schuldspruch wegen Mords ist zufolge § 7 Abs 1 StGB überflüssig, weil "vorsätzlich" im § 75 StGB nicht vorkommt (so schon 13 Os 186/84 und 13 Os 24/85). Entscheidungstexte 13 Os 30/85 Entscheidungstext OGH 28.03.1985 13 Os 30/85 Veröff: SSt 56/24 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 ff EStGB §83 ffStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 1 Z 3 mit dem dabei vorsätzlich (absichtlich) begangenen Tötungsdelikt oder Körperverletzungsdelikt. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 177/84 European Case Law Identif... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Jänner 1946 geborene Werner A wurde des Verbrechens des versuchten Mords nach § 15, 75 StGB (1), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z. 7 StGB (2) und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 (Abs 1 und) Abs 3 Z. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Die Zitierung des Abs 1 des § 109 StGB ist angesichts des die Unterstellung unter § 109 Abs 3 Z. 1 StGB deckenden Wahrspruchs offenbar nur auf ein Vergreifen im Ausdruck zurückzuführen (Kiena... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Jänner 1958 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Edwin A wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (I) und des Verbrechens des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 22.September 1983 in Kitzbühel Eva B durch mehrere Schläge mit einem über einen halben Meter langen Eisenrohr auf den
Kopf: vorsätzlich getötet (I) und ihr solcherart mit Gewalt unter Verwen... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Im Bereich der Vorsatzdelinquenz indiziert bereits der (streng nach der Äquivalenztheorie zu beurteilende) Kausalzusammenhang die objektive Zurechnung. Einer eingehenden Überprüfung des Teilaspektes der Adäquanz (oder objektiver Voraussehbarkeit) bedarf es nur bei speziellen Fallkonstruktionen. Entscheidungstexte 11 Os 156/84 Entscheidungstext OGH 11.12... mehr lesen...
Gründe: Der Versicherungsangestellte Johann A wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er von Jänner bis September 1982 in Brückl Josefine AH durch die Täuschung, er sei ihr Neffe und werde die Angelegenheit mit Hermann R*** bereinigen und die ihm von ihr übergebenen Gegenstände sicher verwahren, zur Ausfolgung eines Sparbuchs mit einer Einlage von 259.000 S, einer Barschaft von 45.000 S, dreier Goldringe (Wert: 2.500 S),... mehr lesen...
Norm: StGB §75 D
Rechtssatz: Handeln im Affekt steht der Beurteilung einer vorsätzlichen Tötung als Mord (an sich) nicht entgegen. Entscheidungstexte 9 Os 75/84 Entscheidungstext OGH 02.10.1984 9 Os 75/84 12 Os 29/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 12 Os 29/85 Vgl auch; Beisatz: So schon ÖJZ-LSK 1976/361 = 11 Os 108/76. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §2 CStGB §75 C
Rechtssatz: Für die Annahme der Kausalität einer Unterlassung kommt es darauf an, ob der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weggedacht werden muss, wenn man die vom Täter pflichtwidrig unterlassene Handlung hinzudenkt. Dabei ist im Fall eines Krankheitsgeschehens zum einen auf dessen nach den Erfahrungen der Medizin zu erwarten gewesenen Normalverlauf (unter Ausschluss konkret nicht indizierter Mögl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden (I.) Cornelius Christoph A - der Verbrechen (1.) der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1, 85 Z. 1 und Z. 3 StGB. sowie (2. und 3.) der Vernachlässigung (zu ergänzen: und des Quälens) eines Unmündigen nach § 92 Abs. 2 und Abs. 3 dritter Fall sowie Abs. 1 StGB.; und (II.) Doris B - des Vergehens der Vernachlässigung (gemeint: des Quäle... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §143 C
Rechtssatz: Bei Raubmord wird das in der Tötung des Opfers gelegene Unrecht durch den Schuldspruch wegen Mordes voll erfaßt; die Todesfolge kann dem Täter nicht noch zusätzlich durch die Annahme der Qualifikation nach § 143, dritter Satz, letzter Fall, StGB angelastet werden. Entscheidungstexte 9 Os 38/84 Entscheidungstext OGH 05.06.1984 9 Os 38/84 Verö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 26. Dezember 1960 geborene Maschinenführer Hermann Karl A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB sowie des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 2. Dezember 1982 in Neudörfl an der Leitha dadurch, daß er gegen den auf dem Betriebsgelände der B Ges.m.b.H. Wachdienst versehenden und... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §75 FStGB §86
Rechtssatz: Aus § 13 StGB ergibt sich, daß bei einer Verantwortlichkeit des unmittelbaren Täters wegen Mordes (§ 75 StGB) ein Beitragstäter (§ 12, dritter Fall, StGB), dessen Vorsatz nur auf eine Verletzung des Opfers gerichtet war, zwar an sich bloß wegen (je nach der Reichweite seines Vorsatzes allenfalls qualifizierter) Körperverletzung (§ 83 Abs 1 StGB), bei einer zusätzlichen Fahrlässigkeitsschuld bezüglich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (2.) Erwin D desselben Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB sowie (3.) Erich A, (4.) Eduard C und (5.) Manfred E des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligte nach §§ 12 (dritter Fall, 83 Abs. 1), 86 StGB schuldig erkannt. Darnach haben am 27. Oktober 1982 (zu 1.) B in Langenstein den Roman F durch einen mit einer Schrotflinte abgegeben... mehr lesen...
Gründe: Die am 12.Oktober 1960 geborene Ursula A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach dem § 86 (zu ergänzen: § 83 Abs. 1) StGB (1) und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, (1) am 7.Dezember 1982 in Wien Rudolf B durch Versetzen eines Stiches mit einem Fixiermesser (Klingenlänge 9,5 cm) in die linke Brustseite eine schwere Körperverletzung zugefügt zu haben, welche... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte den am 22.April 1968 geborenen Schüler Michael A der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (1) und des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, und zweiter Satz, StGB (2) schuldig. Darnach hat er am 19.November 1982 in Schiltern vorsätzlich (zu 1) Karoline B dadurch zu töten getrachtet, daß er mit einer Schere mindestens sechsmal von hinten gegen ihren
Kopf: , Hals und Rücken einstach, bis sie zu Boden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der (in Tateinheit begangenen) Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 (3.Fall), 75 StGB. und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Er hat am 22.Dezember 1981 in Wien (I) zur Tat des abgesondert verfolgten Armin B, der den Johann C durch Würgen mit den Händen, Bedecken des Gesichtes mit einem Polster und Zuziehen einer Schlinge um den Hals ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §75 EStGB §142 Abs1 EStGB §143 C
Rechtssatz: Bei einem Raubmordversuch treffen die Tatbestände des (allenfalls nach dem ersten und/oder zweiten, nicht aber des dritten - oder vierten - Anwendungsfalles des § 143 StGB qualifizierten) Raubes (§ 142 Abs 1 StGB) und des versuchten Mordes (11 15, 75 StGB) eintätig zusammen (wie SSt 46/75). Entscheidungstexte 10 Os 73/83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Adolf A, Wolfgang B, Gerhard C und Karl D der in Tateinheit begangenen Verbrechen (I.) des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und (II.) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) StGB sowie die drei Erstgenannten überdies (III.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit b WaffG schuldig erkannt. Als Mordversuch und als schwerer Raub liegt ihnen zur Last, daß ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §203StGB §207
Rechtssatz: Im Falle eintätigen Zusammentreffens sind bei Eintritt des Todes oder einer schweren Verletzung des Opfers nicht auch die Qualifikation nach den jeweils zweiten Absätzen des §§ 203 und 207 heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 1/83 Entscheidungstext OGH 25.05.1983 11 Os 1/83 Veröff: SSt 54/44 = EvBl 1984/57 S 219 = JBl 198... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79StGB §80 EStGB §96
Rechtssatz: Bei regulärem Geburtsverlauf kann der Beginn der Geburt, mit dem die Leibesfrucht zum Menschen im Sinn der Tötungsdelikte wird, nicht vor dem Einsetzen der Eröffnungswehen angenommen werden. Veröff: JR 1985,332 GlRS RS U BGH (D) 1983/12/07 1 StR 665/83 Veröff: JR 1985,335 (mit Anmerkung Hirsch JR 1985,336) Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §80 DStGB §96 ff
Rechtssatz: 1. Bei regulärem Geburtsverlauf kann der Beginn der Geburt, mit dem die Leibesfrucht zum Menschen im Sinne der Tötungsdelikte wird, nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen angenommen werden. 2. Es liegt ein Schwangerschaftsabruch und nicht ein allgemeines Tötungsdelikt vor, wenn die Abtreibung in der Weise vorgenommen wird, daß die Einwirkung auf die Leibesfrucht zur Geburt eines lebenden Kindes... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §142 Abs1 EStGB §143 D
Rechtssatz: Wenn ein Raubgenosse dem anderen die Waffe gibt, mit der letzterer den Überfallenen dann vorsätzlich tötet, so haftet der Tötende sowohl für Mord (§ 75 StGB) als auch für Raub in Gesellschaft unter Verwendung einer Waffe (§§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB). Den Raubgenossen, der die Waffe bloß zur Verwendung beim Raub beistellte, belasten sowohl der Bedingungszusammenhang al... mehr lesen...
Norm: StGB §75 A
Rechtssatz: Aus § 79 StGB ergibt sich, daß ein Kind "während der Geburt" als Mensch - und damit auch als Deliktsobjekt im Sinne des § 75 StGB - anzusehen ist und nicht als Leibesfrucht. Ragt bereits ein Körperteil des Kindes aus der Scheide der Gebärenden, so handelt es sich jedenfalls um ein Stadium "während der Geburt". Entscheidungstexte 11 Os 104/82 Entscheidungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27. September 1932 geborene Hausfrau Elisabeth A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt, am 5. Oktober 1981 in Pichla das Kind der Monika A (ihrer damals 17-jährigen Tochter) während des Geburtsvorganges (einer Steißgeburt) durch Durchtrennen der Nabelschnur mit einer Schere vorsätzlich getötet und hiedurch das Verbrechen des Mordes nach dem § 75 StGB begangen zu haben. In ihrer gegen dieses Urteil gerichteten Nic... mehr lesen...
Norm: StGB §75 C
Rechtssatz: Kumulative Kausalität, bei der ein Verhalten, welches real zu einem bestimmten Erfolg geführt hat, als dessen naturgesetzmäßige Bedingung selbst dann kausal ist, wenn er auch als Folge anderer, gleichzeitig und unabhängig davon wirksamer Bedingungen eingetreten wäre, genügt. Entscheidungstexte 10 Os 27/81 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 10 Os 27/81 Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.März 1932 geborene Landwirt Franz A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach § 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.September 1980 in Simonsfeld, Gemeinde Ernstbrunn, nach wiederholten Morddrohungen durch zwei gezielte Schüsse aus einer Schrotdoppelflinte Kal. 12/70 aus einer Entfernung von höchstens 3 m den Gendarmeriebeamten Alfred B und sodann durch zwei weitere gezielte Schüss... mehr lesen...