Entscheidungen zu § 18 GehG

Verwaltungsgerichtshof

85 Dokumente

Entscheidungen 61-85 von 85

RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Erhebungsbeamten im Fahndungsdienst beim Hauptzollamt mit konzeptiven Tätigkeiten (Bearbeitung von Ermittlungsfällen, Erstellung von Entwürfen zu Abgabennachforderungsbescheiden, Strafverfügungen, Zahlungserleichterungsbescheide und ähnliche Schriftstücke) besteht ihrer Art nach aus ungleichen und dem Maße nach sehr verschiedenen Vorgä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Aus der Anzahl der erledigten Akten allein kann kein Schluß dahin gezogen werden, daß für die Leistungen des Beamten ihrer Art nach die Ermittlung einer mengenmäßigen Normalleistung möglich ist, wie dies die Bestimmung des § 18 Abs 1 GehG voraussetzt (Hinweis E 21.3.1983, 82/12/0037). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Knüpft eine Nebengebühr an eine "Normalleistung" - wie sie § 18 GehG umschreibt - an, so verbietet es sich, sie einem Beamten zu gewähren, bei dem die Normalleistung überhaupt nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann (Hinweis E VfGH 11.12.1986, B 650/85). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Gezählt und gemessen werden können nur Tätigkeiten, die gleichartig sind und im Regelfall auch den gleichen Zeitaufwand erfordern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120140.X06 Im RIS seit 16.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 89/12/0072

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Die Auslegung des § 18 GehG, ein Mehrleistungsanspruch sei nur für Leistungen eines Beamten anzunehmen, die ihrer Art nach die Ermittlung einer mengenmäßigen "Normalleistung" zulassen (zB bei Tätigkeiten, für die in der Privatwirtschaft ein Akkordlohn üblich ist) und damit bei einem Beam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/9 86/12/0202

Der Beschwerdeführer steht als Berufsschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land X. Seine Dienststelle ist die Berufsschule für Maschinenschlosser in X. Im Schuljahr 1984/85 unterrichtete er auch in den Klassen 4B und 4E, für die der Unterricht im Hinblick auf die dreieinhalbjährige Lehrzeit am Freitag, dem 1. Feber 1985, endete. Da die Frage strittig wurde, in welcher Höhe dem Beschwerdeführer für die folgenden Semesterferien eine Mehrdienstleistungsvergütun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1991

RS Vwgh 1991/7/9 86/12/0202

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §17;GehG 1956 §18;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1982/350;
Rechtssatz: Im Fall der dauernden, das Ausmaß der Lehrverpflichtung übersteigenden Unterrichtserteilung (§ 61 Abs 1 GehG) sind die dazwischen liegenden Ferien wie Weihnachtsferien, Semesterferien und Osterferien nicht als Unterbrechungen zu werten (Hinweis E 13.5.1976, 859/76 und E 25.11.1976, 2403/76). Es v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 90/12/0195

Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, in dem er in dem in Frage stehenden Zeitraum als Revisionsbeamter eingesetzt war. Die Versetzung des Beschwerdeführers in den Ruhestand erfolgte mit Ablauf des 31. März 1990. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurde er bei der belangten Behörde bis einschließlich März 1981 in der Bu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0195

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18 idF 1972/214;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Revisionsbeamten, die insb in der Prüfung und Feststellung des bei der geprüften Institution vorgefundenen Istzustandes sowie in der Analyse und Bezugnahme auf einen oft erst zu ermittelnden Sollzustand besteht, die weiters kritische Stellungnahmen sowohl zum Istzustand als auch zum Sollzustand ebenso umfaßt wie die Erstat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0195

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18 idF 1972/214; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1406/79 E 7. November 1979 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 18 GG vorgesehene Mehrleistungszulage kann schon vom Begriff her nur für Leistungen eines Beamten in Betracht kommt, die ihrer Art nach die Ermittlung einer mengenmäßigen Normalleistung zulassen. European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/15 88/12/0069

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die vorliegende Beschwerde steht sachverhaltsmäßig im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. April 1987, Zl. 86/12/0262, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird. Entsprechend den Ausführungen im genannten Erkenntnis beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. Juni 1987 sinngemäß die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §24 Abs2 idF 1985/010;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Von einem Beamten können über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Dienstleistungen verlangt werden (Hinweis E 28.9.1966, 723/65). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §23a Abs5 idF 1985/046;DO Wr 1966 §24 Abs2 idF 1985/010;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Dem Beamten steht ein Anspruch auf Arbeit über das vorgeschriebene Ausmaß an Arbeitszeit hinaus, um in den Genuß einer Mehrleistungsentschädigung zu kommen, nicht zu (Hinweis E 22.6.1966, 2085/65). European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Eine tatsächliche Vergleichbarkeit ist bei geistigen Leistungen in der Regel nicht gegeben (Hinweis E 10.10.1983, 82/12/0099, VwSlg 11174 A/1983). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988120069.X05 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §23a Abs5 idF 1985/046;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Für die Frage, ob abgeltungspflichtige Mehrdienstleistungen vorliegen, ist nicht der Umstand der längeren zeitlichen Anwesenheit in der Dienststelle allein maßgebend, sondern die konkret oder schlüssig erfolgte Anordnung der Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §23a Abs5 idF 1985/046;DO Wr 1966 §24 Abs2 idF 1985/010;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Das Vorhandensein von Rückständen in einem Referat iVm der Zuteilung dieses Referates stellt für sich allein noch keine schlüssige Anordnung von Überstunden dar. Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Grundlage für die Ermittlung einer Normalleistung ist das Vorliegen von im wesentlichen gleichen Arbeitsleistungen, die gezählt oder sonst gemessen werden können. Die Erhebung für die Ermittlung der Normalleistung darf daher nicht lediglich davon ausgehen, wie hoch die tatsächliche Leistung im Durchschnitt liegt. Normalleistung ist vielmehr das allg zu er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Auch wenn eine Vergleichbarkeit von inhaltlich spezifizierten Tätigkeiten (hier: Binden der BGBl, ABl, Fadenheftung) grundsätzlich gegeben zu sein scheint, ist damit noch nichts über die Normalleistung ausgesagt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988120024.X03 Im RIS seit 22.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0099 E 10. Oktober 1983 VwSlg 11174 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine - mengenmäßige - Normalleistung wird insbesondere dann nicht ermittelt werden können, wenn die von einem Beamten erbrachten Leistungen vorwiegend geistiger Art sind. Besteht die Arbeit des Beamten aus ungleichen Dienstverrichtungen verschiedenen Schwierigkeitsg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1988/10/10 88/12/0100

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Die Auffassung, der von der Judikatur des VwGH entwickelte Grundsatz, das Gesetz räume dem Beamten weder ein Recht auf Pauschalberechnung von Nebengebühren noch auf Beibehaltung einer vorgenommenen Pauschalierung ein, gelte nicht für die Mehrleistungszulage (§ 18 GG 1956), weil für diese Nebengebühr die Pauschalierung primären Charakter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1988

RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0068

Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DPL NÖ 1972 §26 Abs4;GehG 1956 §18 impl;
Rechtssatz: Erfolgte die Auszahlung der Mehrdienstleistungsentschädigung nicht auf der Grundlage eines Pauschalierungsbescheides, so hat die Behörde die Mehrdienstleistungsentschädigung zu Recht nur im gebührenden Ausmaß in die Ermittlung der Ausgleichszulage einbezogen. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1987

RS Vwgh 1987/5/11 86/12/0083

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;GehG 1956 §18 idF 1972/214;
Rechtssatz: Für die Frage des Gebührens einer Mehrleistungszulage ist es unwesentlich, ob sich eine Behörde im Einzelfall über die Bestimmung des § 36 Abs 2 BDG 1979, wonach in den Geschäftseinteilungen der Dienststellen ein Arbeitsplatz nur für Aufgaben vorgesehen werden darf, die die volle Normalarbeits... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1987

RS Vwgh 1987/5/11 86/12/0083

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18 idF 1972/214;
Rechtssatz: Handelt es sich bei den Tätigkeiten eines Beamten um Arbeiten, wie die Ausübung der Dienstaufsicht über Mitarbeiter, die Durchführung von Verfahren über Aufschub- und Befreiungsanträge bis zur entsprechenden Bescheiderlassung, die Auskunftserteilung und Rechtsbelehrung im Rahmen des Parteienverkehrs, die Vorlage von Berufungen, die Überprüfun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0244

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;GehG 1956 §18 idF 1972/214; Beachte Besprechung in: ÖffD 1987/5, S 23;
Rechtssatz: Die Vorschriften des BDG über die Leistungsfeststellung haben den Inhalt des § 18 GehG 1956 idF der 24. GehG-Novelle, BGBl 1972/214, nicht verändert. Für die Frage des Anspruches auf eine Mehrleistungszulage ist eine Leistungsfeststell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0244

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18 idF 1972/214; Beachte Besprechung in: ÖffD 1987/5, S 23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0116 E 14. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Entziehen sich die Leistungen des Beamten einer sinnvollen Erfassung nach Zahl und Maß im Rahmen einer bestimmten Zeiteinheit, dann kommt eine Mehrleistungszulage nicht in Betracht. (Hinweis auf E vom 10.10.1983, 8... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

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