RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0195

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18 idF 1972/214;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1406/79 E 7. November 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Die in § 18 GG vorgesehene Mehrleistungszulage kann schon vom Begriff her nur für Leistungen eines Beamten in Betracht kommt, die ihrer Art nach die Ermittlung einer mengenmäßigen Normalleistung zulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120195.X01

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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