Index
L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
DPL NÖ 1972 §26 Abs4;Rechtssatz
Erfolgte die Auszahlung der Mehrdienstleistungsentschädigung nicht auf der Grundlage eines Pauschalierungsbescheides, so hat die Behörde die Mehrdienstleistungsentschädigung zu Recht nur im gebührenden Ausmaß in die Ermittlung der Ausgleichszulage einbezogen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120068.X03Im RIS seit
18.09.2006