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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §49 Abs1;Rechtssatz
Für die Frage, ob abgeltungspflichtige Mehrdienstleistungen vorliegen, ist nicht der Umstand der längeren zeitlichen Anwesenheit in der Dienststelle allein maßgebend, sondern die konkret oder schlüssig erfolgte Anordnung der Erbringung längerer Dienstleistungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120069.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009