Aus der Säumnisbeschwerde und der mit ihr vorgelegten Beilagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid vom 10. Juni 1992 hatte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer eine pauschalierte Mehrleistungszulage nach § 18 GehG im Ausmaß von 17,79 v.H. des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung bemessen. Mit Bescheid vom 16. August 2004 bemaß das Finanzamt Innsbruck die mit Bescheid... mehr lesen...
Aus der gegenständlichen Säumnisbeschwerde sowie den vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, der als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich steht, stellte am 5. Juli 2006 den Antrag auf bescheidmäßige Absprache über die Gebührlichkeit von Abgeltungen im Schuljahr 2003/2004 erbrachter quantitativer Mehrleistungen, insbesondere nach den §§ 16 bis 18 des Gehaltsgesetzes des Bundes, BGBl. Nr. 54/1956. Mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der mit Ablauf des 31. Mai 2004 in den Ruhestand versetzt worden war, stand davor in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Mit Schreiben vom 14. Dezember 1999 beantragte er - unter Hinweis auf ein beigelegtes Schreiben des Abteilungsvorstandes des Baupolizeiamtes Dipl. Ing. G., aus dem sich auch die Rechtsgrundlage für seinen Antrag ergebe - beim Personalamt des Magistrates Graz die Gewährung einer "Leistungszu... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §31 idF 1976/017;DGO Graz 1957 §31f idF 1976/017;GehG 1956 §18 idF 1972/214 impl;
Rechtssatz: Es kommt nicht auf die Anzahl der (messbaren) bewilligungsfähigen Wohnungen als Bezugsgröße für die Ermittlung der Normal- und der vom Beamten erbrachten (ihm zuordenbaren) Mehrleistung an, sondern auf die UNMITTELBAR vom Beamten erbrachte... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §31 idF 1976/017;DGO Graz 1957 §31f idF 1976/017;GehG 1956 §18 idF 1972/214 impl;
Rechtssatz: Mehrleistungszulagen im Sinn des § 31f DGO Graz erfordern, dass eine Normalleistung in der Zeitdimension feststellbar ist, von der ausgehend in derselben Zeiteinheit eine erhebliche Mehrleistung erbracht werden muss. Die Mehrleistungszulag... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;DGO Graz 1957 §31 idF 1976/017;DGO Graz 1957 §31f idF 1976/017;GehG 1956 §18 Abs2 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 1972/214 impl;StGG Art2;
Rechtssatz: Liegen Aktenerledigungen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades vor, sind diese einer sinnvollen Erfassung nach Zahl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsdirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist der Stadtschulrat für Wien. Der Beschwerdeführerin wurde bereits mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 29. Dezember 1987 gemäß § 18 iVm § 15 Abs. 2 und 3 GehG zufolge ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin in der Verrechnungsstelle der Buchhaltung des Stadtschulrates für Wien eine pauschalierte Mehrleistungszulage zuerkannt. Datiert mit 25. Augu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 2003/I/130;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Erlässe sind mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt für den VwGH keine verbindliche Rechtsquelle (vgl. zuletzt E 24. Februar 2006, Zl. 2005/12/0027, mwN). Im Besch... mehr lesen...
Index: 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;BHAG-G 2004;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 2003/I/130;
Rechtssatz: Die belangte Behörde vertritt die Ansicht, dass ein im Ausmaß von mindestens 50 % der Gesamttätigkeit zu besorgender Anteil von Buchhaltungsaufgaben für die Gebührlichkeit und Bemessung der pauschalierten Nebengebühr au... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist der Landesschulrat für Oberösterreich, wo sie als Sachbearbeiterin in der Buchhaltung verwendet wird. Den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge "gewährte" der Landesschulrat für Oberösterreich (als nachgeordnete Dienstbehörde, nunmehr Dienstbehörde erster Instanz) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 19. Juni 1989 gemäß § 18 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (GehG)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18 idF 2003/I/130;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/12/0022 E 13. September 2006
2005/12/0266 E 13. September 2006
2005/12/0271 E 13. September 2006
Rechtssatz: Nebengebühren (gleichgültig, ob in Form einer Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt) stehen an sich verwendungsbezogen zu. Diese... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158 impl;GehG 1956 §18 idF 2003/I/130;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/12/0022 E 13. September 2006
2005/12/0266 E 13. September 2006
2005/12/0271 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0065 E 25. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs2 idF 2003/I/130;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 2003/I/130;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/12/0022 E 13. September 2006
2005/12/0266 E 13. September 2006
2005/12/0271 E 13. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0065 E 25. Februar 2004 RS 4... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kommando Landstreitkräfte G1. Mit Bescheid des Korpskommando II vom 6. November 2002 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2002 die ihm gemäß § 18 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (GehG), in der geltenden Fassung bisher ausbezahlte pauschalierte Mehrleistungszulage ("Buchhaltungszulage") im Sinne ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs2 idF 2000/I/094;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 2000/I/094; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0146 E 16. Dezember 1998 RS 1
(hier: ohne den letzten Halbsatz und den Klammerausdruck) Stammrechtssatz Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder p... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158 impl;GehG 1956 §18 idF 2000/I/094;
Rechtssatz: § 18 GehG 1956 stellt nicht auf die Aufgaben eines konkreten Arbeitsplatzes, sondern darauf ab, ob ein Beamter in mengenmäßiger Hinsicht erheblich über der Normalleistung liegende Leistungen erbringt. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht ha... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs2 idF 2000/I/094;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 2000/I/094;
Rechtssatz: Der tatsächliche Wegfall der den Nebengebührenanspruch begründenden bisherigen Verwendung durch eine Personalmaßnahme führt zwar grundsätzlich auch zum Wegfall der aus diesem Titel bisher gebührenden Nebengebühr; dies aber nur, sofern die ne... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 idF 2000/I/094;
Rechtssatz: Nebengebühren (gleichgültig, ob in Form einer Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt) stehen an sich verwendungsbezogen zu. Diese Verwendung stellt die Erledigung der mit einem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben (§ 36 A... mehr lesen...
Der 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat in Ruhe seit 1. Dezember 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der angefochtene Bescheid betrifft eine Angelegenheit aus der Zeit seines Dienststandes, nämlich die Verpflichtung zum Ersatz eines Übergenusses (Überstunden). Während seines Dienststandes war der Beschwerdeführer bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Bereich der Postinspektion in X (Sitz der damaligen Post- und Telegraphend... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §105 Abs1 idF 1996/375;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;GehG 1956 §105 Abs3 idF 1997/I/110;GehG 1956 §105 Abs4 idF 1996/375;GehG 1956 §105a Abs1 idF 1997/I/110;GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Bezieht sich der Anspruch auf Dienstzulage nach § 105 Abs. 1 GehG 1956 und ihm folgend der Anspruch auf Dienstabgeltung nach § 105a Abs. 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie I in Salzburg (im Folgenden: HAK). Für den 24. September 1997, der als Tag des Landespatrons gemäß § 2 Abs. 4 Z. 1 des Schulzeitgesetzes (SchZG) schulfrei war, wurde vom Direktor der HAK eine pädagogische Konferenz mit dem Thema "Action Research - Reflexion über unseren Beruf" anberaumt; die Teilnahme war für die Lehrer verpflichtend. Der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §9 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17;GehG 1956 §18;GehG 1956 §55;GehG 1956 §61;SchUG 1986 §51 Abs2;SchUG 1986 §57 Abs5;SchUG 1986 §57;
Rechtssatz: Die in Erfüllung der Dienstpflicht erfolgende Teilnahme an einer Lehrerkonferenz (hier: § 211 BDG 1979 iVm § 51 Abs. 2 und § 57 SchUG 1986) beg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in Ruhe seit dem 1. September 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Höhere technische Bundeslehranstalt V. Die Beschwerde betrifft einen besoldungsrechtlichen Anspruch aus der Zeit seines aktiven Dienststandes. In den Schuljahren 1994/1995, 1995/96 und 1996/97, in denen der Beschwerdeführer u.a. auch in Maturaklassen unterrichtete, wurde ihm jeweils die Vergütung für Mehrdiens... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158 impl;GehG 1956 §18;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0346 E 23. Februar 2000 RS 3
(hier: Unterrichtstätigkeit des Lehrers) Stammrechtssatz Die Zuerkennung einer Mehrleistungszulage setzt voraus, dass eine Normalleistung in der Zeitdimension feststellbar ist, von der ausgehend in derselben Zeiteinheit e... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Soweit dem für den Beschwerdefall Bedeutung zukommt, war der Beschwerdeführer vor seiner Ruhestandsversetzung bis Juli 1994 bei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg als Stellvertreter des Bezirkshauptmannes tätig. Mit Datum vom 12. Juli 1994 erging folgende, nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung an den Beschwerdeführer: "Mit Erkenntnis der ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158;GehG 1956 §18 impl;
Rechtssatz: Die Zuerkennung einer Mehrleistungszulage setzt voraus, dass eine Normalleistung in der Zeitdimension feststellbar ist, von der ausgehend in derselben Zeiteinheit eine erhebliche Mehrleistung erbracht werden müsste. Geistige Arbeitsleistungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158;GehG 1956 §18 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Beamte sich auf eine ihm angeblich erteilte Zusage auf Zuerkennung einer Mehrleistungszulage beruft, so ist er darauf hinzuweisen, dass im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ein derartiger Anspruch - sofern nicht Gestaltungsrechte ausdrüc... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158;GehG 1956 §18 impl;
Rechtssatz: Die Mehrleistungszulage ist für die Abgeltung mengenmäßiger Mehrarbeit innerhalb der Normalarbeitszeit bestimmt; sie stellt also eine Art AKKORDPRÄMIE dar und setzt die Möglichkeit der Bestimmung einer Normalarbeitsleistung als Messgröße voraus. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungs... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §158;GehG 1956 §18 impl;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Wortidentität des § 158 Krnt DienstrechtsG 1994 mit § 18 GehG ist die dazu ergangene Rechtsprechung des VwGH auch auf § 158 Krnt DienstrechtsG 1994 anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997120346.X02 ... mehr lesen...
Beim Beschwerdefall handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach Ergehen des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 96/13/0070, (Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 11. April 1996, soweit er die Rückerstattung von Lohnsteuer für die Kalenderjahre 1989 bis 1993 betraf, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften). Streitpunkt bildet die Frage der begünstigten Überstundenbesteuerung eines Lehrers, der an einer Höh... mehr lesen...