RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0244

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18 idF 1972/214;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1987/5, S 23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0116 E 14. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Entziehen sich die Leistungen des Beamten einer sinnvollen Erfassung nach Zahl und Maß im Rahmen einer bestimmten Zeiteinheit, dann kommt eine Mehrleistungszulage nicht in Betracht. (Hinweis auf E vom 10.10.1983, 82/12/0099)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120244.X01

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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