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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §81 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1987/5, S 23;Rechtssatz
Die Vorschriften des BDG über die Leistungsfeststellung haben den Inhalt des § 18 GehG 1956 idF der 24. GehG-Novelle, BGBl 1972/214, nicht verändert. Für die Frage des Anspruches auf eine Mehrleistungszulage ist eine Leistungsfeststellung des Inhaltes, dass der Beamte in einem abgelaufenen Kalenderjahr den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg erheblich überschritten hat, ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120244.X02Im RIS seit
19.09.2006