RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0024

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Auch wenn eine Vergleichbarkeit von inhaltlich spezifizierten Tätigkeiten (hier: Binden der BGBl, ABl, Fadenheftung) grundsätzlich gegeben zu sein scheint, ist damit noch nichts über die Normalleistung ausgesagt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120024.X03

Im RIS seit

22.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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