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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §18;Rechtssatz
Auch wenn eine Vergleichbarkeit von inhaltlich spezifizierten Tätigkeiten (hier: Binden der BGBl, ABl, Fadenheftung) grundsätzlich gegeben zu sein scheint, ist damit noch nichts über die Normalleistung ausgesagt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120024.X03Im RIS seit
22.02.2007