Der Kläger begehrt den Betrag von 167 754 S samt 10.5% Zinsen seit 20. Dezember 1974 und führte zur Begründung: seines Begehrens aus, der Beklagte sei Eigentümer einer Landwirtschaft; im Jahre 1971 habe der Beklagte ihn um die kostenlose Aufstellung eines Geräteschuppens im Bereiche seines landwirtschaftlichen Anwesens ersucht. Dafür habe der Beklagte ihm gestattet, in diesem Schuppen alle seine Maschinen, Geräte und Werkzeuge für Zimmerei und Bauhandwerk einzustellen. Nachdem dies ges... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §878ABGB §957ABGB §964ABGB §1295 IIf7gABGB §1300 §AABGB §1300 BABGB §1300 D
Rechtssatz: Wer einem anderen die Einlagerung von Sachen in seinem vom anderen auf dessen Kosten errichteten Schuppen gestattet und dem anderen auf dessen Mitteilung, die Sachen versichern lassen zu wollen, wahrheitswidrig erklärt, daß sie ohnehin bereits mit dem Schuppen mitversichert seien, so daß der andere die Versicherung seiner Sachen unterläßt... mehr lesen...
Die Klägerin und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) und der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) sind Ehegatten, leben aber getrennt; ein Ehescheidungsverfahren ist vor dem Landgericht Hannover anhängig; die Streitteile sind jedoch österreichische Staatsbürger. In G 663 besitzt der Beklagte ein Haus. Die Klägerin behauptet, der Beklagte habe ihr während der Ehe verschiedene Schmuckstücke geschenkt, von denen ein weißgoldener mit Brillanten besetzt... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Beim typischen Schrankfachvertrag übernimmt das Geldinstitut weder für einzelne noch für die Gesamtheit der Gegenstände irgendwelche Verwahrungspflichten oder Sorgfaltspflichten, sondern stellt nur das Fach in den besonders gesicherten Stahlkammern zur Verfügung. Die Sicherheit die der Kunde hat, liegt nicht in einer persönlichen Sorgfaltsverpflichtung des Geldinstituts für die einzelnen Gegens... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Der Inhalt des Schrankfach-(Safe-)Vertrages, der als Mietvertrag, als gemischter Vertrag, aber auch als Verwahrungsvertrag angesehen wird, ist keineswegs gesetzlich fixiert, sodaß es den vertragsschließenden Parteien überlassen ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Beziehungen nach Gutdünken zu regeln. Liegt ein üblicher Schrankfachvertrag vor, kann dem Geldinstitut mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Beim typischen Schrankfachvertrag beziehen sich die Sicherungen nicht auf den Inhalt, sondern auf die Stahlkammern. Es fehlt dann die für einen Verwahrungsauftrag erforderliche Übergabe der Sache und die Übernahme der persönlichen Verpflichtung zu ihrer Verwahrung; Gegenstand des Vertrages ist nur die Gewährung des Gebrauches an dem Fache. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Der typische Schrankfachvertrag besteht darin, daß das Geldinstitut dem Kunden unter Mitverschluß beider Teile ein Schrankfach anbietet, es das Geldinstitut aber überhaupt nichts angeht, was in dem Fach liegt, sofern nur der Kreis der Gegenstände, zu deren Aufnahme das Fach nach dem Vertrag bestimmt ist, nicht überschritten wird; der Kunde kann dann sogar den Inhalt des Schrankfaches vor der Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970ABGB §970a
Rechtssatz: Grundsätzlich legt das Gesetz demjenigen, der eine Sache in Verwahrung gibt, nicht die Verpflichtung auf, dem Verwahrer Mitteilung vom Wert der Sache zu machen; das Unterlassen einer solchen Mitteilung begründet daher im allgemeinen kein Mitverschulden des Hinterlegers an dem durch den Verlust der Sache bewirkten Schaden. Entscheidungstexte 7 Ob 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Bei Annahme eines Kleidungsstückes durch die Garderobefrau eines Lokals erstreckt sich die Obsorge des Verwahrers auf die von den Gästen des die Garderobe haltenden Unternehmens überlicherweise getragenen Überkleider. Daß sich darunter im Einzelfall auch überdurchschnittlich wertvolle Stücke befinden können, muß in Rechnung gestellt werden; die Haftung des Verwahrers ist nur dann ausgeschlossen, wenn er sich der betr... mehr lesen...
Der Beklagte ist Inhaber eines für einen größeren Geschäftsumfang eingerichteten Damenfrisiersalons in A, des größten von drei im Jahre 1973 im Ort vorhandenen; in ihm verkehren Kunden aus allen Bevölkerungsschichten; es werden die von der Innung bekanntgegebenen, im O-Tal außerhalb des Stadtgebietes üblichen Preise verlangt. Man betritt das Geschäft durch einen Vorraum. Im anschließenden Warteraum befinden sich an einer Seite eine größere Sitzbank und Stühle, auf der anderen Seite ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §961ABGB §1165
Rechtssatz: Den Friseur trifft dem Kunden gegenüber die vertragliche Nebenpflicht, einen für die Dauer der Behandlung ihm oder seinem Gehilfen übergebenen Mantel sorgfältig aufzubewahren. Er kann diese Haftung allerdings durch eine entsprechende Ankündigung ausschließen; dieser Ausschluß gilt aber nur dann, wenn ihn der Kunde, von dem eine besondere Aufmerksamkeit nicht zu verlangen ist, nicht übersehen konnte... mehr lesen...
Am 28. Feber 1964 brach in einem der Beklagten gehörenden Kühlhaus ein Brand aus, durch den dort von der X Ges. m. b. H. eingelagertes Kühlgut vernichtet wurde. Dieses Kühlgut war bei der Klägerin unter anderem auch gegen Feuer versichert. Mit der Behauptung, sie habe auf Grund dieses Schadensereignisses Leistungen im tatsächlichen Ausmaß von 15.259.771 S an die X Ges. m. b. H. erbracht, begehrt die Klägerin von der Beklagten Zahlung dieses Betrages als Legalzessionar im Sinne des §... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §961ABGB §964
Rechtssatz: Entgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages. Wesentlich ist die - sei es auch konkludent - erklärte Übernahme der Obsorgepflicht (1 Ob 598/55 JBl 1956,232). Entscheidungstexte 6 Ob 256/74 Entscheidungstext OGH 13.03.1975 6 Ob 256/74 Veröff: EvBl 1976/21 S 42 = MietSlg 27157 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Vertrag über die Abstellung eines Motorbootes ist einen Dauergaragierungsvertrag gleichzuhalten, bei welchem der Garagenhalter die Verpflichtung übernimmt, den Wagen während eines bestimmten Zeitraumes auf jedesmaliges Verlangen in die Garage in seine Verwahrung zu nehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 256/74 Entscheidungstext OGH 13.03.1975 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Ein Garageneinstellungsvertrag ist eine im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Vertragstype, die Elemente verschiedener gesetzlich geregelte Typen in sich schließt und somit als gemischter Vertrag eigener Art zu werten ist. Auf einen gemischten Vertrag sind die Rechtsgrundsätze anzuwenden, die das Gesetz für den überwiegenden Typus vorgesehen hat, vorausgesetzt, daß überhaupt ein gesetzlich geregelter V... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 ICABGB §957
Rechtssatz: Beim Verwahrungsvertrag hat die Rückstellung, wenn nichts anderes vereinbart ist, am Ort der Verwahrung zu erfolgen. Maßgebend ist der mit der getroffenen Vereinbarung übereinstimmende Verwahrungsort und nicht etwa der Ort, an dem die Sache entgegen den Bestimmungen des Vertrages aufbewahrt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 125/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 ICABGB §957HGB §416
Rechtssatz: Unter Verwahrungsort oder Lagerort ist ebenso, wie beim gesetzlichen Erfüllungsort (Wohnsitz oder Ort der Niederlassung) nicht nur die Ortsgemeinde, sondern auch die Erfüllungsstätte innerhalb derselben zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 125/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 3 Ob 125/74 Veröff: HS 9532 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964
Rechtssatz: Die Obsorge im Sinne des § 957 ABGB umfasst nicht nur die passive Verwahrung sondern auch die Verpflichtung zu positiven Handlungen, sofern diese nach der Natur der anvertrauten Sache zu ihrer Erhaltung bzw Verhinderung ihrer Verschlechterung erforderlich sind. Hiebei macht es keinen Unterschied, dass diese Handlungen auch regelmäßig durchzuführen sind und die Verwahrung auf einen längeren Zeitraum vereinbar... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Es liegt ein Verwahrungsvertrag vor und es fällt unter den Begriff Obsorge, wenn jemandem die Wartung und Pflege eines Tieres (hier Katze) anvertraut wird. Entscheidungstexte 7 Ob 103/74 Entscheidungstext OGH 30.05.1974 7 Ob 103/74 Veröff: JBl 1974,622 8 Ob 517/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 8 Ob 517... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1400 A
Rechtssatz: Die Bank wird beim Dokumenteninkasso nur Verwahrerin der Urkunden. Entscheidungstexte 7 Ob 42/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 7 Ob 42/74 Veröff: JBl 1974,475 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019320 Dokumentnummer JJR_19740425_O... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090 IIeMG §1 A1
Rechtssatz: Ein Garagierungsvertrag, bei dem die Elemente des Bestandvertrages in den Hintergrund treten, liegt nur dann vor, wenn eine Obsorgepflicht zur Instandhaltung der einzustellenden Fahrzeuge übernommen wird (MietSlg 2241, 3745, 16185). Entscheidungstexte 7 Ob 167/72 Entscheidungstext OGH 30.08.1972 7 Ob 167/72 Veröff: EvBl 1973/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §957ABGB §1002ABGB §1017
Rechtssatz: Abgrenzung des echten Treuhandverhältnisses von bloßer Verwahrung oder Bevollmächtigung. Entscheidungstexte 1 Ob 26/71 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 1 Ob 26/71 EvBl 1972/19 S 40 1 Ob 193/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 1 Ob 193/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970ABGB §970a
Rechtssatz: Der allenfalls konkludent zustande gekommene Verwahrungsvertrag hinsichtlich einer der Angestellten eines Kosmetiksalons von einer Kundin zum Aufhängen in der Garderobe übergebenen Kostümjacke erstreckt sich jedenfalls nicht auch auf die darauf befindliche wertvolle Brosche. Auf die Brosche und deren höheren Wert hätte die Kundin nach der Übung des redlichen Verkehrs hinweisen müssen. ... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 16. Juni 1968 in seinem PKW mit seiner Gattin und dem mit ihm befreundeten Ehepaar Gerhard und Gerda D nach B, um das Standbad aufzusuchen. Gegenüber dem Strandbad in B befindet sich ein im Eigentum der Stadt B stehendes, als Parkplatz verwendetes Grundstück. Der Parkplatz ist gegen die H-Straße eingezäunt; seine in dieser Straße befindliche Einfahrt ist mit einer Kette verschließbar. Von der Seite, die an den D-Park grenzt, ist der Parkplatz nur zum Teil eingezäu... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §958ABGB §961ABGB §964ABGB §970
Rechtssatz: Ein bewachter Parkplatz ist nicht immer einem Aufbewahrungsraum im Sinne des § 970 ABGB gleichzusetzen, zumal dieser Begriff abgeschlossene räumliche Verhältnisse voraussetzt. Durch die Übernahme der Obsorge gegen Entrichtung der Parkplatzgebühr seitens des Kraftfahrzeugabstellers und durch die Herstellung eines den Verhältnissen entsprechenden Naheverhältnisses (Gewahrsam des Park... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §961ABGB §964ABGB §970
Rechtssatz: Haftung des Unternehmers eines bewachten Parkplatzes für Schäden an den gegen Entgelt geparkten Fahrzeugen. Entscheidungstexte 5 Ob 75/70 Entscheidungstext OGH 29.04.1970 5 Ob 75/70 Veröff: SZ 43/84 = ZVR 1970/200 S 267 = MietSlg 22079 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Aus der Vereinbarung eines "Garagierungsvertrages", wonach ein Sattelschlepper gegen ein Entgelt von täglich fünf Schilling auf einem Platz neben der Tankstelle einer Service - Station abgestellt wird, folgt mangels besonderer Verabredung oder besonderer Umstände noch nicht eine verkehrsüblicherweise anzunehmende Übernahme einer Obsorgepflicht. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist seit langem Kunde des Beklagten und früher in dessen Filiale in der A.-Straße gekommen. Seit der Eröffnung der Filiale in der L.-Straße im Jahre 1960 kommt sie alle zwei bis drei Wochen dort hin. Man gelangt dort durch die Eingangstür in einen Vorraum, in dem sich die Kassa sowie eine Kleiderablage befinden. Die Kassa ist nicht ständig besetzt, vielmehr macht die Geschäftsführerin Erika K. nur dann dort die erforderlichen Eintragungen, wenn sie sonst nichts zu tun hat... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Die Aufforderung seitens Angestellten zum Ablegen der Kleider kann bei gleichzeitigem Vorhandensein einer bei gehöriger Aufmerksamkeit wahrnehmbaren Hinweistafel, daß keine Haftung übernommen wird, nur als unter diesem Vorbehalt gemacht verstanden werden, da eben ausdrücklich der Abschluß eines Verwahrvertrages abgelehnt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 329/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Der Vertrag über die Einstellung eines Motorbootes in der Box eines Bootsverleihers ist kein reiner Verwahrungsvertrag, sondern ein Vertrag sui generis, der sowohl Elemente des Verwahrungsvertrages als auch solche des Mietvertrages enthält. Entscheidungstexte 8 Ob 316/67 Entscheidungstext OGH 19.12.1967 8 Ob 316/67 Veröff: MietSlg 19090... mehr lesen...