Norm
ABGB §905 ICRechtssatz
Unter Verwahrungsort oder Lagerort ist ebenso, wie beim gesetzlichen Erfüllungsort (Wohnsitz oder Ort der Niederlassung) nicht nur die Ortsgemeinde, sondern auch die Erfüllungsstätte innerhalb derselben zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017628Dokumentnummer
JJR_19740627_OGH0002_0030OB00125_7400000_003