Norm
ABGB §957Rechtssatz
Entgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages. Wesentlich ist die - sei es auch konkludent - erklärte Übernahme der Obsorgepflicht (1 Ob 598/55 JBl 1956,232).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019368Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019