Norm
ABGB §957Rechtssatz
Es liegt ein Verwahrungsvertrag vor und es fällt unter den Begriff Obsorge, wenn jemandem die Wartung und Pflege eines Tieres (hier Katze) anvertraut wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019347Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016