Norm
ABGB §957Rechtssatz
Der allenfalls konkludent zustande gekommene Verwahrungsvertrag hinsichtlich einer der Angestellten eines Kosmetiksalons von einer Kundin zum Aufhängen in der Garderobe übergebenen Kostümjacke erstreckt sich jedenfalls nicht auch auf die darauf befindliche wertvolle Brosche. Auf die Brosche und deren höheren Wert hätte die Kundin nach der Übung des redlichen Verkehrs hinweisen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019306Dokumentnummer
JJR_19700602_OGH0002_0080OB00126_7000000_001