RS OGH 1974/9/16 6Ob109/74 (6Ob110/74), 6Ob710/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1974
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Norm

ABGB §957
ABGB §1090 IIe

Rechtssatz

Ein Garageneinstellungsvertrag ist eine im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Vertragstype, die Elemente verschiedener gesetzlich geregelte Typen in sich schließt und somit als gemischter Vertrag eigener Art zu werten ist. Auf einen gemischten Vertrag sind die Rechtsgrundsätze anzuwenden, die das Gesetz für den überwiegenden Typus vorgesehen hat, vorausgesetzt, daß überhaupt ein gesetzlich geregelter Vertragstypus vorherrscht, was der Fall sein kann, aber nicht notwendig zum Begriff des gemischten Vertrages gehört.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 109/74
    Entscheidungstext OGH 16.09.1974 6 Ob 109/74
    Veröff: MietSlg 26091
  • 6 Ob 710/78
    Entscheidungstext OGH 03.11.1978 6 Ob 710/78
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019263

Dokumentnummer

JJR_19740916_OGH0002_0060OB00109_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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