Norm
ABGB §957Rechtssatz
Ein Garageneinstellungsvertrag ist eine im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Vertragstype, die Elemente verschiedener gesetzlich geregelte Typen in sich schließt und somit als gemischter Vertrag eigener Art zu werten ist. Auf einen gemischten Vertrag sind die Rechtsgrundsätze anzuwenden, die das Gesetz für den überwiegenden Typus vorgesehen hat, vorausgesetzt, daß überhaupt ein gesetzlich geregelter Vertragstypus vorherrscht, was der Fall sein kann, aber nicht notwendig zum Begriff des gemischten Vertrages gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019263Dokumentnummer
JJR_19740916_OGH0002_0060OB00109_7400000_001