Norm
ABGB §957Rechtssatz
Aus der Vereinbarung eines "Garagierungsvertrages", wonach ein Sattelschlepper gegen ein Entgelt von täglich fünf Schilling auf einem Platz neben der Tankstelle einer Service - Station abgestellt wird, folgt mangels besonderer Verabredung oder besonderer Umstände noch nicht eine verkehrsüblicherweise anzunehmende Übernahme einer Obsorgepflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019247Dokumentnummer
JJR_19690410_OGH0002_0010OB00058_6900000_001