Die beklagte Partei betreibt in Z. das Hotel "Z.hof", das die anderwärts logierende, aus Aachen stammende Klägerin in Begleitung ihres Mannes und des Ehepaares R. am 13. April 1963 aufsuchte, um dort das Abendessen einzunehmen und die Bar zu besuchen. In der Halle des Hotels befindet sich rechts vom Eingang ein Garderoberaum, dessen Schmalseite gegen den Gang offen und mangels einer Tür nicht verschließbar ist. Die in der Garderobe abgelegten Kleidungsstücke werden nicht beaufsichtigt... mehr lesen...
Norm: ABGB §957 ff
Rechtssatz: Konkludenter Verwahrungsvertrag. Abgrenzung gegenüber jenen Fällen, in denen vom Wirt, Cafetier usw Ablegeeinrichtungen zum Gebrauch auf eigene Gefahr der Gäste zur Verfügung gestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 158/64 Entscheidungstext OGH 26.10.1964 1 Ob 158/64 Veröff: EvBl 1965/86 S 123 = SZ 37/151 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1478ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Ansprüche der Vertragsteile eines Verwahrungsvertrages unterliegen der gewöhnlichen Verjährung. Entscheidungstexte 7 Ob 73/62 Entscheidungstext OGH 14.02.1962 7 Ob 73/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024531 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1168
Rechtssatz: Die Obsorgepflicht und Verwahrungspflicht hinsichtlich der zur Bearbeitung übernommenen Sache ist beim Werkvertrag in den Vertragspflichten des Unternehmers enthalten. Entscheidungstexte 1 Ob 175/61 Entscheidungstext OGH 07.06.1961 1 Ob 175/61 Veröff: JBl 1962,37 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1041
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Finanziers eines Autokaufs (der sich das Eigentum an diesem vorbehalten hat) zur Bezahlung der Garagierungskosten für den Wagen, der nach einer Reparatur durch den Käufer nicht abgeholt und in der (als Kläger auftretenden) Reparaturwerkstätte stehen geblieben ist. Entscheidungstexte 1 Ob 175/61 Entscheidungstext OGH 07.06.... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §967ABGB §1151 IB
Rechtssatz: Der Vertrag zwischen einem Kraftfahrzeug - Eigentümer und einem Kraftfahrzeug - Werkstätteninhaber zwecks Durchführung eines Service ist ein Werkvertrag; soweit damit eine Verwahrungspflicht notwendig verbunden ist, handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem Werkvertrag, bei deren Verletzung die Ausschlussfrist des § 967 ABGB nicht gilt. Anders wäre es, wenn eine Verwahrung vereinbart wird, di... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §971ABGB §1090
Rechtssatz: Überlassung einer Kuh zur Milchnutzung gegen Fütterung des Tieres ist weder Verwahrungsvertrag noch Miete, sondern Leihvertrag. Entscheidungstexte 2 Ob 309/57 Entscheidungstext OGH 06.09.1957 2 Ob 309/57 Veröff: EvBl 1957/398 S 629 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Begründung: In dem Verfahren zu 38 Cg 47/54 des Landesgerichtes für ZRS Wien, das auf § 1 Amtshaftungsgesetz gestützt wird, behauptet der Kläger, daß im Zuge eines im Jahre 1948 gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens 6.000 Rasierklingen Marke Sirene ihm abgenommen und beim Strafgericht verwahrt worden seien. Anläßlich der am 14.4.1954 stattgefundenen Ausfolgung dieser Gegenstände hätten 3.000 Klingen gefehlt und die übrigen 3.000 Stück seien verrostet gewesen. Die beklagte Partei s... mehr lesen...
Norm: ABGB §957AHG §1 Cd1cGeo §610 ff
Rechtssatz: Die Geo spricht zwar in den §§ 610 ff von einem Verwahrnis der beschlagnahmten Sachen, es kommt jedoch zwischen dem Staat und dem Eigentümer oder Inhaber der im Zuge eines Strafverfahrens beschlagnahmten Gegenstände kein privatrechtlicher Verwahrungsvertrag zustande, sondern des entsteht ein öffentlich rechtliches Verhältnis, bei welchem der Staat als Träger von Hoheitsrechten dem Eigentümer ode... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §967ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Die Übernahme eines Hundes in Wartung und Pflege ist nach den Grundsätzen des Verwahrungsvertrages zu beurteilen. Der Hundeeigentümer haftet für die Verletzung des Verwahrers durch Hundebiß nur im Rahmen des Verwahrungsvertrages. Schadenersatzansprüche haben innerhalb der Frist des § 967 ABGB geltend gemacht zu werden. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964
Rechtssatz: Wenn die Stieftochter gefälligkeitshalber die Uhr des Stiefvaters übernimmt, um sie zu regulieren, und die Uhr zusammen mit ihrem eigenen Schmuck gestohlen wird, haftet sie dem Stiefvater nicht als Verwahrerin, denn ihr oblag keine vertragliche Obsorgeverpflichtung. Entscheidungstexte 1 Ob 598/55 Entscheidungstext OGH 05.10.1955 1 Ob 598/55 ... mehr lesen...
Die Kläger führen in ihrer Klage aus, die Lederwerke Franz W. A. G. in Sch. haben der Beklagten im September 1943 einen Waggon verschiedenen Leders übergeben. Es habe sich dabei um ein Ausweichlager gehandelt. Die Aktiengesellschaft sei ohne Entschädigung vom jugoslawischen Staat enteignet worden. Diese Enteignung habe auf das inländische Vermögen der Aktiengesellschaft keine Wirkung. Die Kläger seien die alleinigen Besitzer der gesamten Aktien gewesen, sie seien deshalb zur klage leg... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964
Rechtssatz: Der Verwahrer haftet nur dann für den aus der Unterlassung der pflichtgemäßen Obsorge verursachten Schaden, wenn die wesentliche Voraussetzung des Verwahrervertrages, nämlich die Übergabe und die tatsächliche Übernahme der Sachen in die Obsorge (custodia) des Verwahrers erfüllt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 126/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §965
Rechtssatz: Keine Haftung eines in die Wohnung eines abwesenden Mieters mittels Fliegerquartierscheines eingewiesenen Hauseigentümers für von Verwaltungsorganen abtransportierte Möbel. Entscheidungstexte 3 Ob 652/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 652/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090MG §1 Abs1
Rechtssatz: Der Garagierungsvertrag unterliegt nicht dem Mietengesetz. Entscheidungstexte 3 Ob 651/53 Entscheidungstext OGH 28.10.1953 3 Ob 651/53 7 Ob 97/62 Entscheidungstext OGH 07.03.1962 7 Ob 97/62 5 Ob 216/64 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Der Verwahrungsvertrag ist Realvertrag und kommt erst durch die Übergabe zustande; wer Partei im Vertrage ist, wird durch die Willenseinigung bestimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 252/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 3 Ob 252/51 Veröff: JBl 1952,16 1 Ob 60/18g Entscheidungstext OGH 30.04.2018 1 Ob 60/18g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §957
Rechtssatz: Wenn ein Musiklehrer aus Gefälligkeit von einem Komponisten ein von diesem geschöpftes Tonwerk zur allfälligen Aufführung durch seine Schüler und ohne Absicht auf Abschließung eines Rechtsgeschäftes und ohne Bestimmtheit der Leistung übernimmt, so ist darin kein Vertrag, insbesondere kein Verwahrungsvertrag zu erblicken. Entscheidungstexte 2 Ob 1030/25 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Zum Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages ist die Übergabe und Übernahme der Sache erforderlich. Entscheidungstexte 2 Ob 265/23 Entscheidungstext OGH 24.04.1923 2 Ob 265/23 Veröff: SZ 5/98 6 Ob 329/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1968 6 Ob 329/67 Beisatz: Hier: Persianermantel - Frisiersalon (T1) Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Hilfeleistungen der Kaffeehausbediensteten beim Ausziehen und Aufhängen von Kleidungsstücken der Gäste begründen an und für sich keinen Verwahrungsvertrag mit dem Kaffeehausbesitzer. Entscheidungstexte 1 Rv 288/19 Entscheidungstext OGH 29.10.1919 1 Rv 288/19 Veröff: SZ 1/69 6 Ob 329/67 Entscheidungs... mehr lesen...