Norm
ABGB §957Rechtssatz
Vertrag über die Abstellung eines Motorbootes ist einen Dauergaragierungsvertrag gleichzuhalten, bei welchem der Garagenhalter die Verpflichtung übernimmt, den Wagen während eines bestimmten Zeitraumes auf jedesmaliges Verlangen in die Garage in seine Verwahrung zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019266Dokumentnummer
JJR_19750313_OGH0002_0060OB00256_7400000_001