Norm
ABGB §957Rechtssatz
Die Aufforderung seitens Angestellten zum Ablegen der Kleider kann bei gleichzeitigem Vorhandensein einer bei gehöriger Aufmerksamkeit wahrnehmbaren Hinweistafel, daß keine Haftung übernommen wird, nur als unter diesem Vorbehalt gemacht verstanden werden, da eben ausdrücklich der Abschluß eines Verwahrvertrages abgelehnt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0025255Dokumentnummer
JJR_19680131_OGH0002_0060OB00329_6700000_001