RS OGH 1968/1/31 6Ob329/67

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Veröffentlicht am 31.01.1968
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Norm

ABGB §957

Rechtssatz

Die Aufforderung seitens Angestellten zum Ablegen der Kleider kann bei gleichzeitigem Vorhandensein einer bei gehöriger Aufmerksamkeit wahrnehmbaren Hinweistafel, daß keine Haftung übernommen wird, nur als unter diesem Vorbehalt gemacht verstanden werden, da eben ausdrücklich der Abschluß eines Verwahrvertrages abgelehnt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0025255

Dokumentnummer

JJR_19680131_OGH0002_0060OB00329_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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