Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., Alszeile 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. März 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin, der Gemeinnützigen Siedlungs- und Baugesellschaft mbH Gesiba, mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. April 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. Juni und 21... mehr lesen...
Begründung: Am 23. März 1978 ereignete sich auf der Staatsstraße (SS) 13 im Gemeindegebiet von Tavagnacco, Italien, ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs in Österreich zugelassenen, in welchem der Kläger mitfuhr, sowie Guido G als Lenker und Halter eines in Italien zugelassenen PKWs beteiligt waren. Der Kläger erlitt bei dem Unfall Verletzungen. Der Kläger forderte mit der am 21. September 1981 erhob... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zunächst, ihr gegen die beiden Verpflichteten zur Hereinbringung von 459.222,50 S sA die Exekution durch Pfändung der den beiden Verpflichteten aus dem Safevertrag mit der B***** Aktiengesellschaft Safe Nr. ***** zustehenden Rechte zu bewilligen. Es möge an die verpflichteten Parteien das Gebot erlassen werden, sich jeder Verfügung über die ihnen zustehenden Rechte, insbesondere der Öffnung bzw Entnahme aus dem Safe Nr. ***** zu enthalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §308 BEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Die Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag geschieht dadurch, dass das Exekutionsgericht den betreibenden Gläubiger ermächtigt, das gepfändete Recht des Verpflichteten in dessen Namen zur einmaligen Ausübung, geltend zu machen. Nach der Erteilung dieser Ermächtigung ist der betreibende Gläubiger de... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §26EO §308 BEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Bei Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger (analog § 306 EO) alle zur Geltendmachung des überwiesenen Anspruches nötigen Auskünfte zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden zur Verfügung zu stellen, und er ist auch verpfli... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §331 F
Rechtssatz: Die Pfändung der Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einer abgeschlossenen Safevertrag (typischer Schrankfachvertrag) besteht im Gebot an den Verpflichteten, sich jeder Ausübung seiner Rechte aus dem Safevertrag (Recht des jederzeitigen Zutrittes zum Schrankfach, Anspruch auf Anfertigung eines zweiten Schlüssel, Anspruch auf gewaltsame Öffnung des Safes für den Fall des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §331 F
Rechtssatz: Für die Exekution in den Inhalt eines Banksafes kommt bei Vorliegen eines typischen Schrankfachvertrages als Vorbereitung der späteren Fahrnisexekution nur eine Exekutionsführung nach §§ 331 ff EO in Frage. Es sind also die Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag zu pfänden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §308 BEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Wird die betreibende Partei trotz Einschaltung des Vollstreckungsorganes gem § 26 EO bei Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag nicht instandgesetzt, den Safe im Zusammenwirken mit der Bank zu öffnen und den Inhalt durch den Vollstrecker pfänden und in Verwahrung nehmen zu lassen, so kann die betre... mehr lesen...
Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., A-Gasse 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. 3. 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. 4. 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. 6. und 21. 6. 1978 vollzogen. Die Fahrnisse der Klägerin wurden von der beklagten Partei auf Kosten der b... mehr lesen...
Die klagende Warenhandelsgesellschaft begehrt von der beklagten Bank die Zahlung eines Betrages von 1 200 886.58 S sA. Sie habe mit der Beklagten vereinbart, daß diese ihr für ihre Filiale in S einen Tresor zur Verfügung stelle, in welchem die Klägerin, welche bei der Beklagten ein Konto habe, die Tageseinnahmen aus dem Betrieb ihres Supermarktes nach Geschäftsschluß einwerfen könne. Die Parteien hätten in diesem Zusammenhang vereinbart, daß die Beklagte den Tresor täglich, insbesonde... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §983
Rechtssatz: Die Einräumung von Mitgewahrsame reicht zur Haftungsbegründung aus einem Darlehensvertrag oder unregelmäßigen Verwahrungsvertrag nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 527/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 4 Ob 527/83 Veröff: SZ 56/48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §983
Rechtssatz: Gegenüber dem Inhaber eines Kontos entsteht die Schuld der Bank grundsätzlich nicht durch einen im Einzelfall jeweils abgeschlossen Vertrag - Darlehensvertrag oder Verwahrungsvertrag -, sondern durch den internen Akt der Buchung (Gutschrift). Die schuldbegründende Wirkung entsteht daher sowohl im Falle eines Erlages als auch im Falle einer Überweisung grundsätzlich durch die Vornahme der Gutschrift auf dem K... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Der Vertrag über das Abstellen eines Bootes ist kein reiner Mietvertrag, bei dem sich die Haftung des Vermieters allein darauf erstreckt, daß die vermietete Boje standfest ist. Vielmehr liegt ein mit Elementen des Verwahrungsvertrages gemischter Vertrag vor, nämlich ein einem Garagierungsvertrag ähnlicher Vertrag, bei dem der Eigentümer im Einstellvertrag auch für gewisse sonstige Obsorgepflichten einzu... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 DABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Mitmieter sind an der Nutzung des Schrankfaches mitberechtigt, deshalb aber noch nicht an dem in ihm verwahrten Gut. Mitmieter eines Schrankfaches vertrauen sich wechselseitig die darin verwahrten Gegenstände nicht an, wenn jedem von ihnen allein die Ausübung der Safebenützung zusteht. Entscheidungstexte 6 Ob 656/81 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Das Bankschrankfach ist ein durch seine Ausstattung und Lage sowie durch die Mitsperre der Bank besonders sicherer Ort zur Aufbewahrung von Kleingegenständen. Entscheidungstexte 6 Ob 656/81 Entscheidungstext OGH 05.05.1982 6 Ob 656/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Die Klägerin war am 20. 2. 1977 Gast in dem von der Beklagten betriebenen Hotel. Sie deponierte verschiedene Wertsachen in der Rezeption mit dem Auftrag, diese Wertsachen im Hotelsafe unterzubringen. Die Wertsachen der Klägerin wurden daraufhin im Hotelsafe verwahrt. Die Klägerin begehrt die Zahlung eines Betrages von 87 722.45 DM samt Anhang mit der Begründung: , am 20. 2. 1977 sei das Hotelsafe, in welchem sie ihre Wertsachen aufbewahrt gehabt habe, ausgeraubt worden. Den Tätern sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §964ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Daß der Verwahrer die in Verwahrung genommenen Wertsachen verschiedener Gäste in verschiedene Depositenboxen gab, macht den Verwahrungsvertrag noch zu keinem Schrankfachvertrag. Entscheidungstexte 4 Ob 591/81 Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 591/81 Veröff: SZ 55/64 ... mehr lesen...
Der Versicherungsnehmer der klagenden Partei Abraham S stellte am 27. 9. 1977 sein Fahrzeug Renault 17 TL Automatic in der von der beklagten Partei betriebenen Parkgarage auf dem Platz 406 des zweiten Parkdecks ein. Als er das Fahrzeug zirka eineinhalb Stunden später abholen wollte, mußte er feststellen, daß das versperrt abgestellte Fahrzeug aufgebrochen war; Abraham S zeigte noch vor dem Verlassen der Parkgarage der beklagten Partei den Diebstahl von Koffern aus seinem Fahrzeug, in ... mehr lesen...
Der Kläger hat am 1. 9. 1979 bei einem vom Zollamt L auf dem Betriebsgelände des Beklagten durchgeführten Verkauf zwei dort abgestellte, nach einem Unfalls- bzw. Motorschaden nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge um insgesamt 8600 S erworben. Die Fahrzeuge waren Eigentum der Republik Österreich, an welche sie von ihren Voreigentümern im August 1979 zur Befreiung von einer Zollschuld preisgegeben worden waren. Der Beklagte weigert sich, die Fahrzeuge an den Kläger herauszugeben. Unte... mehr lesen...
Der Versicherungsnehmer der klagenden Partei Gerhard H stellte am 22. Juli 1978 gegen 17 Uhr den ihm gehörigen PKW Marke Mercedes 450 SEL in der von der beklagten Partei betriebenen Salzburger A-Garage M-Berg ein. Die 16 Garagendecks sind nicht bewacht. Die Einfahrt der Garage ist unbesetzt, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, welcher Wagen in welchem Zustand in das Parkhaus einfährt. Bei der Einfahrt ist im Boden eine Kontaktschleife angebracht, deren Befahren in dem dort vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970a Satz1ABGB §970 Abs2 Satz2ABGB §1090 IIeABGB §1316
Rechtssatz: Auf den Vertrag über die Garagierung von Kraftfahrzeugen in einer Parkgarage sind auch bei anonymer Einfahrt und Ausfahrt durch automatengesteuerte Schranken die Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB anzuwenden, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich im Garagierungsvertrag, der durch Entnahme des Parkscheins aus dem hiefür vorgesehenen Automaten zustande kommt, aus... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte den für die versteigerte PZ 1 des Pfändungsprotokolls GZ 14 E 5407/80-2 (Personenkraftwagen) erzielten Verkaufserlös von 62 000 S. Nach Abzug der Schätzungs-, Vollzugs- und Verwahrungskosten wurden zunächst der M Automobilvertriebs-AG auf Grund der Anmeldung der Reparaturkosten vom 25. September 1980 der Betrag von 33 396.90 S laut Rechnung vom 10. September 1980, Reparaturauftrag Nr. 94150, zur gänzlichen Berichtigung der Forderung zugewiesen. Das restliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §471 II6ABGB §957 ffABGB §968ABGB §1440 EEO §259EO §262
Rechtssatz: Der gerichtliche Verwahrer ist einerseits Organ des Gerichtes; er ist aber andererseits Verwahrer im Sinn des § 968 ABGB, worauf § 259 Abs 3 EO ausdrücklich verweist. Die Rechte und Pflichten des gerichtlichen Verwahrers sind somit nach den §§ 957 ff ABGB zu beurteilen. Für ihn gilt daher auch § 1440 ABGB, wonach in Verwahrung genommene Sachen kein Gegenst... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §957
Rechtssatz: Verwahrern wie Treuhändern obliegt eine Obsorge im fremden Interesse; beide nehmen eine Vertrauensstellung ein. Im Gegensatz zum Treuhänder erwirbt aber der Verwahrer am hinterlegten Gut kein Eigentumsrecht. Entscheidungstexte 5 Ob 550/80 Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 550/80 European C... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970ABGB §970a
Rechtssatz: Der Verwahrer braucht nicht damit zu rechnen, daß sich in einem zur Verwahrung gegebenen Kleidungsstück ein überdurchschnittlich wertvoller Gebrauchsgegenstand (hier Brieftasche) befindet, dessen Wert den Wert des Kleidungsstückes selbst nicht unbeträchtlich übersteigt. Entscheidungstexte 1 Ob 735/79 Entscheidungstext OGH 12.11.1979 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970
Rechtssatz: Aus der Anbringung von Kleiderhaken allein in einem Lokal eines Unternehmens, daß sich seiner Zweckbestimmung nach nicht mit der Verwahrung von Gegenständen befaßt, ist noch nicht ein stillschweigendes Offert auf Übernahme der Verwahrung der dort aufgehängten Kleidungsstücke zu schließen. Entscheidungstexte 1 Ob 757/79 Entscheidungstext OGH 12.11.... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970
Rechtssatz: Keine stillschweigende Übernahme einer Verwahrungspflicht für einen wertvollen Pelzmantel durch einen Hotelier einem Hotelgast gegenüber, der vom Zahlkellner in der Neujahrsnacht ausdrücklich aufgefordert wurde, den Mantel bei sich zu behalten, und ihn auch im Hotelzimmer verwahren hätte können, ihn aber an eine Garderobe hängte, die gegenüber der nach Mitternacht nicht mehr besetzt Rezeption liegt. ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten einen Betrag von 4 320 S samt Anhang und brachte vor, er habe im Jänner 1978 als Gast des vom Beklagten betriebenen Gasthauses ein Paar Skier in den im Eingang des Gasthauses aufgestellten Skiständer gestellt. Der Beklagte dulde es namlich nicht, daß Gäste ihre Skier in den Gastraum mitnehmen. Beim Verlassen der Gaststube habe er festgestellt, daß die Skier gestohlen worden seien. Der Beklagte hafte für den Verlust als Verwahrer und sei demgemäß zum Sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß der Gastwirt einen Skiständer im Hausflur aufstellt, kann noch nicht auf das Anbot zum stillschweigenden Abschluß eines Verwahrungsvertrages geschlossen werden. Die Benützung erfolgt - auch ohne entsprechenden Hinweis - auf eigene Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn der Ständer so angebracht wird, daß er vom Wirt im Auge behalten werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §970
Rechtssatz: Ein Gast, der die Gastwirtschaft lediglich zum Zweck betritt, um eine Konsumation zu tätigen, zählt nicht zu den Gästen im Sinne des § 970 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 569/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 569/79 Veröff: EvBl 1980/1 S 11 = SZ 52/70 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...