Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Grundsätzlich hat ein Vertragspartner Anspruch darauf, dass ein Vertragsentwurf keine Bestimmungen enthält, die entweder gegen bereits bestehende Vereinbarungen oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Er kann daher die Unterfertigung derartiger Entwürfe ablehnen. Entscheidungstexte 7 Ob 505/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 505/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1053ABGB §1054
Rechtssatz: Haben sich die Partner (eines Kaufvertrages) geeinigt, die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde durch einen Schriftverfasser vornehmen zu lassen, so überlassen sie es ihm damit, die durch das Gesetz gedeckten oder sonst üblichen Vertragsklauseln in die Vertragsurkunde aufzunehmen. Gegen die Aufnahme solcher Klauseln können sich die Vertragspartner nur dann zur Wehr setzen, wenn diese gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG 1975 §25 Abs1WEG 1975 §25 Abs3
Rechtssatz: Das Klagerecht nach § 25 Abs 1 WEG 1975 setzt die schriftliche Zusage einer bestimmt bezeichneten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit auch dann voraus, wenn dem Wohnungseigentumsbewerber die mündlich zugesagte bestimmte Wohnung bereits übergeben und ihm ein Vertragsentwurf zur Unterfertigung vorgelegt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886ABGB §1005ABGB §1299 DNO §79
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber, welcher vielfach Formvorschriften zum Schutz des sich Verpflichtenden aufstellt, kann nicht unterstellt werden, daß er gerade bei der Beglaubigung von Unterschriften die Interessen des durch die Unterschrift Belasteten völlig vernachlässigen wollte. Entscheidungstexte 6 Ob 575/76 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1005MG §19 Abs6 BMRG §29 Abs1MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Da der Zweck des Erfordernisses der Schriftlichkeit nach § 19 Abs 6 MG zwar für den Vermieter bloß die Schaffung einer Beweisurkunde ist, für den Mieter aber darin besteht, ihm die Bedeutung einer solchen Vereinbarung besonders augenscheinlich zu machen und vor einer Übereilung zu schützen, bedarf auch die Vollmacht, die seinen Vertreter zu dieser Vereinbarung ermächt... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Der Schiedsvertrag kommt erst durch die Unterschrift der Parteien zustande. Entscheidungstexte 7 Ob 255/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 255/75 Veröff: SZ 49/40 = EvBl 1976/273 S 630 = JBl 1976,541 8 Ob 556/82 Entscheidungstext OGH 14.10.1982 8 Ob 556/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886
Rechtssatz: Ein Vertrag, für den das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form vorschreibt, kann zwar nicht vor der Unterzeichnung des Vertrages zustandekommen, gilt aber bei erfolgter Unterzeichnung als geschlossen, wenn dem Gegner die Urkunde zugeht oder er von der Unterschrift Mitteilung erhält. Entscheidungstexte 1 Ob 530/76 Entscheidungstext OGH 18.02.197... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IABGB §1375 DABGB §1376ZPO §503 Z4 E4c/2ZPO §503 Z4 E4c/4
Rechtssatz: Sind mündlich getroffene Vereinbarungen mit dem Inhalt der schriftlichen Vertragsurkunde vereinbar oder stellen sie sich nur als eine Ergänzung des schriftlichen Vertragstextes dar, so gelten sie neben der schriftlichen Vereinbarung. Nur wenn der mündliche und der schriftliche Vertrag miteinander unvereinbar sind, wird der nachher abgefaßten schriftli... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §886ABGB §1053WEG 1948 §4WEG 1975 §2 Abs2
Rechtssatz: Ein Vertrag, mit dem das Miteigentum an einer Liegenschaft erworben wird, ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, wenn er ohne Zusammenhang mit einem Wohnungseigentumsvertrag oder vor der
Begründung: von Wohnungseigentum geschlossen wird ( JBl 1969,216 ). Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §936 IIWEG 1975 §2 Abs2WEG 1948 §4
Rechtssatz: Solange die Unterschriften aller Miteigentümer einschließlich derjenigen, zu deren Gunsten Wohnungseigentum eingeräumt werden soll, nicht vorliegen, gilt das Rechtsgeschäft nicht als zustandegekommen (MietSlg 24487; JBl 1969,216; SZ 25/273 und andere). Solange eine schriftliche Vereinbarung nicht besteht, liegt weder ein formell gültiger Hauptvertrag noch ein klagbarer Vortrag, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG §2 Abs2ZPO §226 IV
Rechtssatz: Solange nicht die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer zur
Begründung: von Wohnungseigentum in bestimmter Form vorliegt, besteht kein klagbarer Anspruch einzelner Miteigentümer gegen andere, einen bestimmten Vertrag zu fertigen. Entscheidungstexte 5 Ob 61/75 Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75 Veröff: MietSlg 275... mehr lesen...
Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn ein von einem Vertragspartner gemachtes Anbot schriftlich angenommen wird. Es müssen aber in diesem Fall zwei Urkunden vorliegen und daher auch das Anbot schriftlich gestellt sein (Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/ 1 273, 6 Ob 342/60). Entscheidungstexte 3 Ob 78/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 3 Ob 78/74 Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Bei einem zweiseitig verbindlichen Vertrag ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit nur dann entsprochen, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Entscheidungstexte 3 Ob 78/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 3 Ob 78/74 Veröff: ImmZ 1975,43 2 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 2 Ob... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte der beklagten Partei zum 31. Oktober 1972 die in der Liegenschaft EZ 222 II KG M gelegenen Bestandobjekte, und zwar die Partierloge Werks-Nr. 32, das Geschoßwerk (1. Stock) Werks-Nr. 17, das Hülsenwerk Werks-Nr. 16 und das Heizhaus Werks-Nr. 22, gerichtlich auf. Als Kündigungsgrund macht sie dringenden Eigenbedarf nach § 19 Abs 1 und § 19 Abs. 1 Z. 6 MG (Aufbau ihrer Maschinenfabrik) und den Eintritt der gemäߧ 19 Abs. 6 MG als Kündigungsgrund vereinbarten... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886HGB §346 BHGB §347
Rechtssatz: Eine Ausschlussklausel betreffend mündliche Nebenabreden, deren Abdruck sich auf der Rückseite des Geschäftspapiers befindet, bindet den Partner grundsätzlich nur dann, wenn er sie kannte oder grobfahrlässig nicht kannte. Leichte Fahrlässigkeit genügt nicht. Wenn ein Vertragsformular auf der Vorderseite unmittelbar oberhalb der Unterschrift einen Hinweis auf die auf der Rückseite in Kleinst... mehr lesen...
Der Beklagte besitzt einen Gewerbeschein der Bezirkshauptmannschaft B., ausgestellt am 25. Oktober 1961, zur Ausübung des Marktfahrergewerbes, eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Zuckerwaren, Speiseeis, Zuckerbäckerweichwaren, Soda mit Fruchtsäften, Leder-, Galanterie-, Bijouterie- und Spielwaren im Standort M. Nr. 1, ferner eine Konzession zum Betrieb des Gast- und Schankgewerbes gemäß § 16 lit. f der Gewerbeordnung, eingeschränkt auf die Verabreichung von Speiseeis in der Betriebs... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß der Kläger Alleineigentümer der Liegenschaft K., F.-Straße 4, ist. Antonia P. bewohnte im ersten Stock des angeführten Hauses eine aus 3 Zimmern, Kabinett, Küche und Nebenräumen bestehende Wohnung. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen brachte der Kläger gegen Antonia P. am 20. Februar 1963 eine auf die Kündigungsgrunde des § 19 (2) Z. 3 und 4 MietG. gestützte Aufkündigung ein. Im Zuge des Kündigungsverfahrens schlossen der Kläger und Antonia P. am 10. Juli ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ZPO §30
Rechtssatz: Zur Abgabe der Unterschrift auf einer Vollmacht ist jede der im Inland üblichen Schriftarten ausreichend, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind; dazu zählt auch die Blockschrift. Soweit keine Zweifel über die Person des Ausstellers bestehen und seine Identifizierung möglich ist, ist eine Urkunde auch dann als unterschrieben anzusehen, wenn der Aussteller mit seinem... mehr lesen...
Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs muss derjenige, der eine Urkunde ungelesen unterschreibt, deren Inhalt grundsätzlich als seine Erklärung gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 110/67 Entscheidungstext OGH 28.06.1967 7 Ob 110/67 Veröff: JBl 1968,365 5 Ob 139/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs1ABGB §179a Abs2ABGB §886
Rechtssatz: Die Annahme an Kindesstatt kommt durch zwei Akte zustande, die streng auseinanderzuhalten sind: 1) Abschluss eines schriftlichen Vertrages und 2) gerichtliche Bewilligung der Annahme. Zu 1) Verweigert der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung, dann ersetzt das Gericht durch Beschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit Rechtskraft dieses Beschlusses ist der schriftliche Ad... mehr lesen...
Aus der mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15. September 1958 geschiedenen Ehe des Ferdinand L. und der Michaela L. stammt die am 7. Jänner 1956 geborene mj. Brigitte. Michaela L. hat nach ihrer Scheidung von Ferdinand L. am 27. Juni 1959 den Dr. Gerhard B. geheiratet. Am 25. Juli 1964 übersandte Dr. B. an das Bezirksgericht Klagenfurt eine "Erklärung" folgenden Inhaltes: "Ich, Dr. Gerhard B., nehme hiemit gemäß § 179 ABGB. das eheliche Kind meiner Ehegattin Michaela, m... mehr lesen...
Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist erfüllt, wenn ein Analphabet in der Lage ist, zu unterschreiben. Entscheidungstexte 5 Ob 71/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 5 Ob 71/65 Veröff: EvBl 1965/382 S 374 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0023761 Dokum... mehr lesen...
Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 620 II KG. P. gewesen. Sie verkaufte verschiedene Liegenschaftsanteile, die jeweils mit Wohnungseigentum verbunden waren. Der Kläger behauptet, die Beklagte habe im Mai/Juni 1962 einen Liegenschaftsanteil im Ausmaß von 77/2930 an ihn verkauft. Mit diesem Anteil sei das Wohnungseigentum an der im 3. Stockwerk der östlichen Haushälfte gelegenen, aus zwei Zimmern, Küche, Bad, Speise- und Besenkammer, Vorraum, Kellerabteil und Bal... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG 1975 §2WEG 1948 §3WEG 1948 §4WEG 1948 §7WEG 1975 §8
Rechtssatz: Der Miteigentumsanteil der Beklagten ist mit Wohnungseigentum verbunden, das mehrere Objekte umfaßt, von denen jedes die Eignung besitzt, als Wohnungseigentum für sich bestehen zu können. Wenn nun nicht der ganze Miteigentumsanteil als Einheit, sondern nur ein solches Objekt mit dem dazugehörigen Miteigentumsanteil veräußert wird, entsteht damit ein neues Wohnung... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1029 A1
Rechtssatz: Einschränkung der Stornobefugnis des Vertreters auf der Rückseite des Bestellscheins unbeachtlich, wenn weder auf der vom Besteller allein unterschriebenen Vorderseite schriftlich noch mündlich darauf hingewiesen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 327/64 Entscheidungstext OGH 16.12.1964 6 Ob 327/64 ... mehr lesen...
Mit einstweiliger Verfügung vom 9. Juli 1962 hat das Erstgericht zur Sicherung des mit der vorliegenden Klage erhobenen Anspruches auf Übertragung von 77/2930 mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top. 18 verbundenen Anteilen an der Liegenschaft in EZ. X. an den Kläger der Beklagten verboten, diese Miteigentumsanteile zu veräußern, zu belasten und über die genannte Wohnung zu verfügen. Hiebei nahm das Erstgericht eine wenn auch nicht ausreichende Bescheinigung in der Richtung an, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §936 IIWEG 1948 §4WEG 1975 §2 Abs2
Rechtssatz: Ein ohne Einhaltung der Schriftform abgeschlossener Vertrag auf Einräumung des Wohnungseigentums ist zwischen den Parteien selbst weder als Hauptvertrag noch als Vorvertrag verbindlich und berechtigt nicht zur Klage auf Vertragsabschluss, Unterfertigung des Vertrages oder Einräumung des Wohnungseigentums. Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §886
Rechtssatz: Dem Erfordernis der Schriftform (§ 886 ABGB) wird nicht nur entsprochen, wenn die Partner eine gemeinsame Urkunde unterfertigen; es kann auch die Unterfertigung von Briefen genügen, und zwar auch dann, wenn sie nicht gleich lauten. Voraussetzung ist aber, daß die rechtsgeschäftliche Willenserklärung im Text ausdrücklich erfolgt, in der Urkunde also verkörpert wird. Das kann bis zu einem gewissen Grad wohl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §886
Rechtssatz: Derjenige, der eine Urkunde unterfertigt, macht den durch seine Unterschrift gedeckten Text auch dann zum Inhalt seiner Erklärung, wenn er den Text nicht gekannt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 857/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 857/53 Veröff: JBl 1954,335 3 Ob 98/57 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Eine Stampiglienunterschrift auf einem Schiedsvertrag entspricht nicht dem Erfordernisse des § 577 Abs 3 ZPO und des § 886 ABGB, sofern es sich um den Abschluß eines Einzelvertrages handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 704/35 Entscheidungstext OGH 29.10.1935 1 Ob 704/35 Veröff: SZ 17/150 Europea... mehr lesen...