Norm: ABGB §886 Satz3
Rechtssatz: Es ist nicht von Bedeutung, was für einen bestimmten Teilnehmer am Geschäftsverkehr üblich sein mag, sondern nur, was im Geschäftsverkehr allgemein üblich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 515/95 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 515/95 Veröff: SZ 68/63 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §886NZwG §1 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Kauf von Forderungen unter Ehegatten ist notariatsaktpflichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 585/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 585/94 Veröff: SZ 67/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027836 Dokumentnummer JJR_1994082... mehr lesen...
Norm: ABGB §886NZwG §1 Abs1
Rechtssatz: Für die Vertragserklärung des veräußernden Vertragsteiles gilt nichts anderes, als für den Vertrag selbst. Entscheidungstexte 1 Ob 585/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 585/94 Veröff: SZ 67/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027840 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1005MRG §29 Abs1MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zum Abschluß des schriftlichen Zeitmietvertrags auf der Vermieterseite genügt die nicht schriftlich erteilte Bevollmächtigung eines der Miteigentümer. Entscheidungstexte 1 Ob 569/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 569/94 Veröff: SZ 67/130 = ImmZ 1994,448 5 Ob 208/10i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1072
Rechtssatz: Eigenjagden betreffende Vorpachtabreden sind weder gesetzlich verboten noch der jagdbehördlichen Überprüfung unterworfen noch bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Jagdbehörde. Entscheidungstexte 1 Ob 560/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 560/93 Veröff: JBl 1994,115 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 886 ABGB über das Erfordernis der Unterschrift ist nicht nur auf Verträge, sondern auch auf einseitige Erklärungen anzuwenden, für welche das Gesetz, ohne eine entsprechende Einschränkung zu machen, Schriftlichkeit normiert. Entscheidungstexte 1 Ob 525/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 525/93 Veröff: EvBl 1994/86 S 426 = JBl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG §10 Abs4 Z1MRG §16 Abs1 Z5
Rechtssatz: Für die schriftliche Anzeige des Ersatzanspruches des Bestandnehmers reicht ein mit Telefax übermitteltes Schreiben, das nur den mit Maschinschrift geschriebenen Namen des Absenders enthält, nicht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 525/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 525/93 Veröff: EvBl 1994/86 S 426 = WoBl 1994,70 (Würt... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ArbVG §29KSchG §3KSchG §6
Rechtssatz: Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Das Erfordernis der Schriftform soll gewährleisten, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Soweit die Revisionswerberin ins Treffen führt, es seien im Kündigungsschreiben durch Zitieren von Bestimmungen der Dienstordnung ohne nähere Konkretisierung einfach sämtliche nicht denkunmöglichen Kündigungsgründe gena... mehr lesen...
Begründung: Franz S***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 233 KG L***** Grundstück 548/9 mit einer Fläche von ca. 1088 m2. Auf diesem Grundstück befindet sich das Haus G*****straße 282 sowie eine an dieses Haus angebaute Tankstellenanlage. Der Erstkläger war Mieter des Hauses, das er sowohl für gewerbliche als auch für private Zwecke nutzte. Die Tankstelle war an die ***** B*****-AG in Bestand gegeben. Die Liegenschaft war mit Pfandrechten zugunsten der ***** Sparkasse D***** (H... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr.Gerald Weidacher, Rechtsanwalt in Gleisdorf, wider die beklagte Partei prot.Firma Hermann Z*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Gassner, Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §883ABGB §886NZwG §1 Abs1 litb
Rechtssatz: Wechselverbindlichkeiten zwischen Ehegatten, denen ein konstitutives Anerkenntnis zugrundeliegt, sind inter partes nur bei Aufnahme eines Notariatsaktes gültig. Entscheidungstexte 1 Ob 617/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 617/91 Veröff: JBl 1992,444 (Ostheim) = SZ 64/160 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit dem Jahre 1971 Sekretariatsleiterin beim B*****institut (B*****). Seit dem Schuljahr 1985/86 wurde bei diesem Institut ein Schulversuch für Handelsakademien und Handelsschulen für Berufstätige unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts geführt. Die Klägerin war beim Aufbau und der Vorentwicklung dieses Schulversuchs beteiligt und als andragogische Betreuerin für diesen Schulversuch vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte kam im Juli oder August 1988 aus der Türkei nach Österreich und suchte mit Hilfe seines Schwagers für sich und seine Gattin eine Wohnung. Kemalalletin B*****, ein Vermittler (im folgenden Vermittler), erfuhr vom Schwager des Beklagten davon und erhielt von Friedrich N*****, zu dem er Kontakt hatte, die Schlüssel der zu vermietenden Zimmer-Küche-Wohnung top Nr 12 in dem, der klagenden Partei gehörigen Haus *****. Der Beklagte besichtigte mit dem Verm... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG §16 Abs6
Rechtssatz: § 16 Abs 6 MRG hat für die Bekanntgabe des Erhöhungsbegehrens das Formerfordernis eines "Schreibens" festgelegt. Wie dieses Schreiben auszugestalten ist, ist aber im Gesetz nicht geregelt. Die für die Erfüllung des Formerfordernisses der Schriftlichkeit nötige Unterschrift bei Verträgen (§ 886 ABGB) ist hier nicht erforderlich. Selbst die Schriftform nach § 886 ABGB und damit erst recht die mildere Form ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Hause der Kläger in Salzburg, Neutorgasse 24. Die Kläger kündigten das Mietverhältnis zum 1.7.1993, gestützt auf den schriftlich vereinbarten Kündigungsgrund des Verkaufs der Liegenschaft, auf und begehren die Räumung des Bestandobjektes. Punkt II. des mit der Rechtsvorgängerin der Kläger, Martha A***, abgeschlossenen Mietvertrages vom 18.7.1985 hat folgenden Wortlaut: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.Augu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei Zahlung von S 2,787.101,39 sA. Am 5.April 1985 sei zwischen den Streitteilen eine verbindliche, von der beklagten Partei formulierte Vereinbarung, und zwar eine Punktation, nicht etwa ein Vorvertrag, zustandegekommen, mit der festgelegt worden sei, daß der Kläger die Liegenschaft EZ 18 KG Kitzbühel-Stadt mit dem darauf errichteten Haus Kitzbühel, Franz-Reisch-Straße 7, und die Liegenschaft EZ 233 KG Kitzbühel-Stadt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit "Kreditvertrag" vom 31.8.1979 (Beilage ./C) gewährte die klagende R*** dem Gastwirt Franz R*** zur Finanzierung einer "Betriebsneugründung" durch Erwerb und Adaptierung eines Superädifikates in Wien 19., in welchem ein Ausflugsgasthaus ("Grüß di a Gott"-Wirtschaft) betrieben werden sollte, einen Kredit bis zur Höhe von S 1,500.000. Dieser revolvierend nicht ausnützbare Kredit sollte in halbjährlichen Kapitalsrückzahlungen von je S 75.000 jeweils am 30.6. u... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §886ABGB §1005WEG §19 Abs1
Rechtssatz: Auch die Vollmacht zum Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung nach § 19 Abs 1 Z 2 WEG bedarf der Schriftform. Entscheidungstexte 5 Ob 55/89 Entscheidungstext OGH 14.07.1989 5 Ob 55/89 Veröff: MietSlg XLI/27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...