Norm
ABGB §886Rechtssatz
Das Klagerecht nach § 25 Abs 1 WEG 1975 setzt die schriftliche Zusage einer bestimmt bezeichneten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit auch dann voraus, wenn dem Wohnungseigentumsbewerber die mündlich zugesagte bestimmte Wohnung bereits übergeben und ihm ein Vertragsentwurf zur Unterfertigung vorgelegt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017271Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0030OB00624_7600000_001