Norm
ABGB §886Rechtssatz
Bei einem zweiseitig verbindlichen Vertrag ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit nur dann entsprochen, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017232Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2020