Norm
ABGB §886Rechtssatz
Grundsätzlich hat ein Vertragspartner Anspruch darauf, dass ein Vertragsentwurf keine Bestimmungen enthält, die entweder gegen bereits bestehende Vereinbarungen oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Er kann daher die Unterfertigung derartiger Entwürfe ablehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018