Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 3.Februar 1975 verkauften die Beklagten der W*** IM E*** GmbH 14.040/21.700-Anteile an der Liegenschaft EZ 2333 KG Linz samt allen damit verbundenen Rechten und Pflichten; je 3830/21.700-Anteile (zusammen daher die restlichen 7660/21.700-Anteile) verblieben im Eigentum der Beklagten. In diesem Kaufvertrag wurde festgehalten, daß auf der Liegenschaft (durch die Käuferin) Eigentumswohnungen nach vorhandenen Bauplänen errichtet werden sollen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863ABGB §886
Rechtssatz: Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften abhängig gemacht, so kann das konkludente Zustandekommen eines Vertrages nach § 863 ABGB bei Verletzung der Formvorschriften nicht in Frage kommen. Entscheidungstexte 7 Ob 688/88 Entscheidungstext OGH 10.11.1988 7 Ob 688/88 Veröff: RZ 1989/33 S 86 = ZVR 1990/154... mehr lesen...
Begründung: Die Firma M***, K*** & Co Baugesellschaft m.b.H. hat im Auftrag der Beklagten einen der Gemeinde dienenden und von dieser gehaltenen Abwasserkanal errichtet. Der im Eigentum der Republik Österreich stehende Flußbauhof liegt im Bereich des Bauabschnittes 3 des Abwasserkanales. Nach Kanalaushub und Einbau sogenannter Spundwände traten plötzlich Risse in der dem Kanal zugewandten Außenmauer des Flußbauhofes auf. Am 25. März 1983 fand eine Besichtigung dieser Schäden d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte als Hauptmieterin des Geschäftslokales top Nr.1 in 1010 Wien, Graben 27/28 (Goldschmiedgasse 9 = Petersplatz 1) die Räumung desselben durch die beklagte Partei als Untermieterin wegen Ablaufes der vom 1.1.1982 bis 31.7.1986 vereinbarten Untermietzeit sowie wegen Mietzinsrückstandes per 30.6.1986 von S 149.752,40 und Nichtzahlung des ab Juli 1986 fällig gewordenen Benützungsentgeltes. Während des Verfahrens erklärte die Klägerin, daß keine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 137 KG Lainz mit dem Hause Wien 13., Konrad Dudengasse 45. Im Februar 1976 schloß sie mit den beiden Beklagten den schriftlichen Mietvertrag Beilage ./C, nach dessen Inhalt das Bestandverhältnis auf fünf Jahre befristet war. In der am 20.September 1983 beim Erstgericht eingelangten Räumungsklage wird geltend gemacht, die Beklagten hätten die Liegenschaft nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nicht ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IIIbVBG §32 Abs1Tir LVBG §73 Abs1
Rechtssatz: Auch für eine gemäß § 32 Abs 1 VBG formbedürftige Aufkündigung ist die aus Sicht des Empfängers erkennbare individuelle Sonderbedeutung eines Ausdruckes (hier Zitat einer nach ihrem objektiven Inhalt unpassenden Gesetzesbestimmung als Kündigungsgrund) maßgeblich. Entscheidungstexte 9 ObA 6/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ über Antrag der Klägerin auf Grund des Wechsels vom 24.8.1982 gegenüber der Beklagten und der Verlassenschaft nach Johann B sen. als den Akzeptanten einen Wechselzahlungsauftrag über S 2,780.997,52 s.A. In den fristgerecht erhobenen Einwendungen brachten die Beklagte und die Verlassenschaft Johann B sen. vor, der Sohn der Beklagten und ihres verstorbenen Ehegatten Johann B sen., Johann B jun., habe sich von dem Mitarbeiter der Klägerin Othmar C, de... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Ein (selbst den Namen des Erklärenden enthaltendes) Telegramm reicht mangels eigenhändiger Unterschrift zur Erfüllung des Schriftlichkeitserfordernisses nicht aus, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine eigenhändig unterschriebene Aufgabedepesche oder etwa nur eine telefonische Aufgabe vorliegt. Dasselbe hat für ein Fernschreiben zu gelten, mag es auch den ausgedruckten Namen des Erklärenden aufweis... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Die schriftliche Verpflichtungserklärung des Bürgen bedarf einer eigenhändigen Unterschrift; der Text der schriftlichen Erklärung kann in eigener oder fremder Handschrift, in Maschinschrift oder Druck abgefaßt sein. Entscheidungstexte 5 Ob 535/85 Entscheidungstext OGH 14.05.1985 5 Ob 535/85 Veröff: EvBl 1986/73 S 269 = SZ 58/85 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein in Kalifornien etabliertes Mietwagenunternehmen, behauptet, der C GmbH für deren Kunden in den Vereinigten Staaten von Amerika Wohnmobile zur Verfügung gestellt zu haben. Dafür seien per 1.10.1981 Leihwagengebühren von US ü 14.990 aufgelaufen. Der Beklagte, der Geschäftsführer der C GmbH sei, von dem aber nicht behauptet werden könne, daß ihm persönlich Kaufmannsqualität nach dem Handelsgesetzbuch zukomme (AS 62), habe mit Fernschreiben vom 21.... mehr lesen...
Mit Gemeinderatsbeschluß der beklagten Gemeinde vom 29. 1. 1973 wurden der Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Kläger, Otto S und Karl E, die Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten zur Herstellung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde übertragen. Die Niederschrift der Auftragserteilung vom 6. 3. 1973 sieht vor, daß der Kläger die Erd- und Baumeisterarbeiten zur Herstellung der Hochbehälter G und A, des Pumpwerkes G und der Quellfassung G durchzuführen hat. Ing. Otto S wurde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Ein die Firma einer Handelsgesellschaft enthaltender Stampiglienaufdruck für sich allein entspricht nicht dem im § 577 Abs 3 ZPO und im § 886 ABGB aufgestellten Formerfordernis (Vgl SZ 17/150). Entscheidungstexte 8 Ob 556/82 Entscheidungstext OGH 14.10.1982 8 Ob 556/82 European Case Law Ide... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von S 315.552,64 sA aus dem Titel des Werklohnes für die vereinbarte Errichtung eines Fertighauses. Der Beklagte meldete in der ersten Tagsatzung die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit an und führte sie dahin aus, dass die Parteien unter Punkt 26 der ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, sich in allen Streitigkeiten aus ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886
Rechtssatz: Wenn auf einer Vertragsseite mehrere Parteien beteiligt sind, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn alle Parteien unterschrieben haben. Entscheidungstexte 6 Ob 647/82 Entscheidungstext OGH 01.09.1982 6 Ob 647/82 2 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 2 Ob 516/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MG §23 A
Rechtssatz: § 23 Abs 1 MG verlangt die Schriftform im Sinne des § 886 ABGB, somit die Unterfertigung beider Vertragsteile. Entscheidungstexte 6 Ob 647/82 Entscheidungstext OGH 01.09.1982 6 Ob 647/82 Veröff: MietSlg 34507 2 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 2 Ob 516/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §936 IZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Die Formvorschrift des § 577 Abs 3 ZPO dient auch dem Schutz vor Übereilung beim Vertragsabschluss. Die für den Schiedsvertrag angeordnete Schriftform ist daher auch Gültigkeitserfordernis für Verpflichtungserklärungen, einen Schiedsvertrag abzuschließen. Entscheidungstexte 6 Ob 587/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 6 Ob 587/82 ... mehr lesen...
Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol leistet ihren Mitgliedern durch das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) Unterstützung in Fragen der Betriebsberatung. Dazu stellte die Kammer Richtlinien auf. Diese enthalten folgende Regelung: "Sämtliche aus einem gemäß den oben stehenden Richtlinien erteilten Beratungsauftrag sich ergebenden Streitigkeiten werden unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden. Sämtliche Parteien (Beratungswerber, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist nur noch das auf die Ausübung seines - nicht verbücherten - Vorverkaufsrechts gestützte Begehren des Klägers auf Unterfertigung einer der schriftlichen Vereinbarung mit der dritten Käuferin entsprechenden Urkunde durch die beklagte Liegenschaftseigentümerin. Dazu brachte der Kläger vor, die Beklagte habe ihm als Liegenschaftsmiteigentümerin ebenso wie die beiden anderen damaligen Liegenschaftsmiteigentümer ein durch Abtei... mehr lesen...
Peter W, der Gatte der Beklagten, unterhielt bei der klagenden Partei ein Gehaltskonto. Zur Abdeckung zweier von ihm aufgenommener Kredite nahmen die Beklagte und Peter W bei der klagenden Partei zur ungeteilten Hand einen Kredit von 150 000 S auf. Im April 1979 war dieser Kredit noch mit einem größeren Betrag offen, Peter W hatte zu diesem Zeitpunkt ferner sein Gehaltskonto um rund 90 000 S überzogen. Als er seine Anstellung wechselte, hielt er die Anschaffung eines PKW für erforderl... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG §19 Abs1 Satz2 Halbsatz2
Rechtssatz: Dem in § 19 Abs 1 Satz 2 Halbsatz 2 WEG normierten Erfordernis der Schriftform wird Genüge getan, wenn die Vereinbarung im Korrespondenzweg zustande kommt. Entscheidungstexte 5 Ob 25/81 Entscheidungstext OGH 29.09.1981 5 Ob 25/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit der am 14. Feber 1979 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 64 581 S samt 1.2% Zinsen monatlich seit 2. Oktober 1977. Sie brachte vor, sie habe ausschließlich auf Veranlassung der Beklagten einen von dieser selbst ausgewählten M-Telefoncomputer 1100 von der Firma M erworben, um ihn der Beklagten im Rahmen eines Leasingverhältnisses zu überlassen. Mit Bestandvertrag vom 5. April/6. Mai 1977 sei dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §884ABGB §886ABGB §914 I
Rechtssatz: Infolge der grundsätzlich gegebenen Gestaltungsfreiheit privatrechtlicher Geschäfte steht es den Parteien frei, Verträge zu schließen, die aus verschiedenen gesetzlich geregelten Vertragsarten zusammengesetzt sind oder Elemente aus solchen enthalten. Für die Beurteilung der Leistungspflichten ( und auch der Formbedürftigkeit ) ist die sachlich am meisten befriedigende Vorschrift heranzuzi... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §936 III
Rechtssatz: Die Stellung des Optionsberechtigten ähnelt jener des Anerklärten bei einem Offert mit verlängerter Bindungswirkung. Daher gilt die Schriftform für beide Willenserklärungen, nämlich die Optionsvereinbarung, und die Optionserklärung, durch die der in der Optionsvereinbarung näher bestimmte Vertrag in Geltung gesetzt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 772/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §936 IIIWEG §2 Abs2
Rechtssatz: Räumt der Wohnungseigentumsorganisator schriftlich eine Option auf ein Wohnungseigentumsobjekt ein, so ist der Optionsberechtigte erst gebunden, wenn er seinerseits eine schriftliche Optionserklärung abgibt. Entscheidungstexte 1 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 14.12.1979 1 Ob 772/79 8 Ob 47/2... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IABGB §1346 E
Rechtssatz: Auch für eine formbedürftige Willenserklärung gilt der Grundsatz, dass eine bloße Falschbezeichnung nicht schadet; sie ist somit ungeachtet des Wortlautes der förmlichen Erklärung und ihres normativen Verständnisses entsprechend dem tatsächlichen übereinstimmenden Verständnis der Beteiligten gültig. Als Vertragsinhalt gilt daher, was beide Parteien gewollt haben. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886ABGB §914 IABGB §914 IIZPO §503 E4c/2 Z4
Rechtssatz: Legen die Parteien einen mündlich vereinbarten Vertrag nachträglich schriftlich fest oder lassen sie ihn durch einen Dritten schriftlich festlegen und wird hiebei durch einen Fehler vom wirklich Vereinbarten abgewichen, so gilt nicht das Beurkundete, sondern das, was tatsächlich vereinbart wurde. Wenn die Parteien nichts anderes wollen und erklären als die Absicht, das... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte 61 116.67 S samt 1.4% Zinsen pro Monat seit dem "Klagstag" und brachte im wesentlichen folgendes vor: Sie habe der Beklagten aufgrund eines Mietvertrages vom 3. Jänner 1977 einen Telefoncomputer "Madison 1100" vermietet und sei gemäß Punkt 19 des Mietvertrages berechtigt, neben dem schon rückständigen Mietzins von 1056.69 S auch noch die gesamte künftig fällig werdende Miete für die gesamte Vertragsdauer fällig zu stellen. Die Beklagte habe die ordnungsgemäße Ü... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIIABGB §886ABGB §1375 DABGB §1376
Rechtssatz: Ist die schriftliche Fassung eines Vertrages der Gegenseite nur als Wissenserklärung ( Bestätigung des bereits vereinbarten Vertrages ) und nicht als Willenserklärung ( Antrag auf Vertragsänderung ) erkennbar, so kann in der Gegenzeichnung nicht ein Einverständnis mit einer Vertragsänderung erblickt werden. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Die Beklagte übernahm durch Unterfertigung der Bürgschaftserklärung Beilage B vom 6. November 1972 gegenüber einem Bankenkonsortium unter der Führung der klagenden Bank die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen, welche dem Konsortium bzw. den an ihm beteiligten Banken aus dem an die "Firmengruppe Wilhelm A" eingeräumten Konsortialkredit von rund 20 Mill. sfr jetzt oder künftig zustehen. Nach der Vereinbarung sollte für das Bürgschaftsverhältnis ausschließlich deutsches ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HABGB §871 AABGB §886HGB §346 BHGB §346 C
Rechtssatz: Ungewöhnliche Geschäftsbedingungen werden, etwa wenn bloß auf der Vorderseite eines Bestellscheines auf sie hingewiesen wird, selbst durch die Unterfertigung der Verweisung nicht zum Geschäftsinhalt. Entscheidungstexte 7 Ob 743/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 743/77 Veröff: EvBl 1979/2 S 17 = JBl ... mehr lesen...