Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Ein Vertrag, mit dem das Miteigentum an einer Liegenschaft erworben wird, ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, wenn er ohne Zusammenhang mit einem Wohnungseigentumsvertrag oder vor der Begründung von Wohnungseigentum geschlossen wird ( JBl 1969,216 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013402Dokumentnummer
JJR_19750429_OGH0002_0050OB00061_7500000_002