Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Mit der Leistungskondiktion im Sinne des § 1435 ABGB kann der Lebensgefährte nur seine Geldleistungen zurückfordern und für seine Arbeit angemessenes Entgelt begehren. Die auf seinen Leistungsanteil entfallende Werterhöhung des Hauses wird hingegen nicht vom Kondiktionsanspruch erfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033699Dokumentnummer
JJR_19800131_OGH0002_0070OB00802_7900000_001