Norm
ABGB §1152 C6Rechtssatz
Bestimmung der Höhe des Entgelts für Leistungen, auf das gemäß § 1435 ABGB in Verbindung mit § 1152 ABGB ein Anspruch besteht, gemäß § 273 ZPO. Keine allzuweitgehend analoge Heranziehung von kollektiven Löhnen, wenn die Umstände eher ein familiäres als ein Arbeitsverhältnis nahelegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021828Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2020