Norm
ABGB §1152 C7Rechtssatz
Wird aus zweckverfehlender Arbeitsleistung Entgelt eingeklagt, so ändert auch die Behauptung eines Bereicherungsanspruches mindestens dann nichts an der ausschließlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes, wenn Arbeitnehmerähnlichkeit vorliegt und die Bereicherung nur aus der Ersparnis der Entlohnung abgeleitet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021914Dokumentnummer
JJR_19791004_OGH0002_0070OB00700_7900000_001