Norm
ABGB §1152 C6Rechtssatz
Art und Umfang der Leistungen sind bedeutsam, um das Vorliegen eines Vergütungsanspruches für erbrachte Leistungen bei einer erwarteten, aber nicht erfolgten Gegenleistung (Erbseinsetzung) beurteilen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021847Dokumentnummer
JJR_19790627_OGH0002_0030OB00512_7900000_003