RS OGH 1979/6/27 1Ob613/79, 1Ob11/86, 1Ob582/88, 3Ob547/88, 1Ob591/90, 3Ob217/97a, 2Ob120/00m, 2Ob32

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Veröffentlicht am 27.06.1979
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Norm

ABGB §1041 A2
ABGB §1431 A
ABGB §1435

Rechtssatz

Gemeinsam ist den Bereicherungsansprüchen, dass ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden sollen. Ein rechtfertigender Grund für eine Vermögensverschiebung ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Wertbewegung in Erfüllung eines gültigen Schuldverhältnisses stattgefunden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020022

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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