Norm
ABGB §1041 A2Rechtssatz
Gemeinsam ist den Bereicherungsansprüchen, dass ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden sollen. Ein rechtfertigender Grund für eine Vermögensverschiebung ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Wertbewegung in Erfüllung eines gültigen Schuldverhältnisses stattgefunden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020022Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2019