Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Eine Aufwertung der Leistungen des wegen zweckverfehlender Arbeitsleistungen klagenden Ehegatten auf den Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz ist nicht begründet. Der Anspruch war mit dem Zeitpunkt des Wegfalles der zweckbezogenen Leistungsgrundlage fällig, denn von da an ist für den klagenden Ehegatten der Nutzen aus seiner Leistung weggefallen und ausschließlich dem beklagten Ehegatten zugute gekommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0047197Dokumentnummer
JJR_19800325_OGH0002_0050OB00745_7900000_002