Norm
ABGB §901 I4Rechtssatz
Bringt der Geschenkgeber seine allfällige Absicht, das Geschenk der Geschenknehmerin nur unter der Voraussetzung zu machen, daß die Lebensgemeinschaft mit ihr Bestand hat, oder daß es gar zu einer Eheschließung mit ihr kommt, nicht in erkennbarer Weise zu Ausdruck, dann fehlen sowohl für einen Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB wie auch für das Vorliegen eines beachtlichen Motivirrtums im Sinne § 901 ABGB die tatsächlichen Voraussetzungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017432Dokumentnummer
JJR_19790613_OGH0002_0030OB00532_7900000_001