RS OGH 1978/9/26 3Ob609/77, 3Ob501/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1978
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Norm

ABGB §936 VIIa
ABGB §983
ABGB §1435

Rechtssatz

Ein bereits zugezähltes Darlehen kann unter Berufung auf die Umstandsklausel im allgemeinen nicht zurückgefordert werden. Die Rückforderbarkeit ist nach § 1435 ABGB zu beurteilen, der nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach der Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäfts die Grundlage der Leistung bildeten, zum Tragen kommt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 609/77
    Entscheidungstext OGH 26.09.1978 3 Ob 609/77
  • 3 Ob 501/81
    Entscheidungstext OGH 08.04.1981 3 Ob 501/81
    Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 609/77.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018828

Dokumentnummer

JJR_19780926_OGH0002_0030OB00609_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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