Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 15. Jänner 1988 trug der Magistrat der Stadt Wien, magistratisches Bezirksamt für den 23 Bezirk, der erstbeschwerdeführenden Gutsverwaltung als Nutzungsberechtigter des Grundstückes in Wien XXIII, B-Straße 59, gemäß § 7 Abs. 1 der Reinhalteverordnung 1982 (im folgenden: ReinhalteV) auf, das auf diesem Grundstück gelagerte Aushubmaterial sowie andere Abfälle innerhalb von 2 Wochen zu entfernen. Diese Erledigung wurde gemäß der Zust... mehr lesen...
Index: L10109 Stadtrecht WienL17009 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;B-VG Art131 Abs1 Z1;ReinhalteV Wr 1982;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Wr ReinhalteV 1982 billigt der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes keine Rechtsfähigkeit und keine Handlungfähigk... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §9;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da zur Beschwerdeerhebung vor dem VwGH gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nur physische und juristische Personen legitimiert sind, kommt der erstbeschwerdeführenden Gutsverwaltung in F... mehr lesen...
O.S., dessen Gattin I.S. und deren Kinder S.M. und W.S. als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Einbringende einerseits und S.M. und W.S. als Geschäftsführer der beschwerdeführenden GesmbH als übernehmende Körperschaft andererseits haben nachstehenden (auszugsweise wiedergegebenen) Einbringungsvertrag vom 13. Dezember 1993 geschlossen: "E r s t e n s: Präambel Zweck dieses Vertrages ist die Einbringung des gesamten, den Baustoffhandel samt Nebenleistungen umfassend... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §1182;UmgrStG 1991 §22 Abs3;
Rechtssatz: Auch eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), somit auch eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, kann nach den Bestimmungen des UmgrStG 1991 die Einbringende des Vermögens in die Körperschaft sein. Bei einbringenden Personengesellschaften (Mitunternehmerschaf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §1182;UmgrStG 1991 §22 Abs3;
Rechtssatz: Das der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewidmete Vermögen steht nach der Regelung des ABGB im Miteigentum der Gesellschafter, soweit diese nicht reine Arbeitsgesellschafter sind. Es bildet ein Sondervermögen. Der Miteigentumsanteil ist nämlich gesellschaftsrechtlich ge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist eine Personengesellschaft, der unter bestimmten Voraussetzungen Mitunternehmerschaft zukommt (Hinweis Hofstätter-Reichl, Die Einkommensteuer (EStG 1988), Kommentar, § 23, Rz 23). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechtes war Eigentümer eines bereits seit mehreren Jahren außer Dienst gestellten Dampfschiffes (in der Folge: Schiff). Um dieses Schiff wieder - insbesondere als "Salonschiff" - in Betrieb nehmen zu können, wurde unter Federführung der E-Bank ein Vertragsgeflecht abgeschlossen, auf Grund dessen unter maßgeblicher Beteiligung der Beschwerdeführerin, einer Publikumsabschreibungsgesellschaft (Treuhand-Kommanditbeteiligungen), ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;HGB §2;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige betreibt ein gewerbliches Unternehmen iSd § 2 HGB. Sie hat daher der Eintragung in das (vormalige) Handelsregister bedurft, um eine Kommanditgesellschaft zu werden. Bis zur Eintragung galt sie jedoch als GesBR (Hinweis Kastner/Doralt/... mehr lesen...
In der gegen die oa Erledigungen gerichteten Beschwerde wird als Partei im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof die F-B-W AG und Mitges bezeichnet. Als angefochtene Bescheide werden die "Berufungsentscheidung" der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 1. April 1996, 285/12-10/F-1996, sowie "Finanzamt Linz, Finanzkasse", angeführt. Der Beschwerde ist sowohl die eben erwähnte "Berufungsentscheidung" der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als auch die "Berufungsvorentsch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §79;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/14/0092
Rechtssatz: Sind die Berufungsentscheidung und die Berufungsvorentscheidung an eine nicht mehr bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts... mehr lesen...
Auf Grund des Inhaltes der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat mit Bescheid vom 15. Mai 1995 der Jagdnutzungsberechtigten der Eigenjagd I (Jagdgesellschaft I) gemäß § 39 Abs. 3 lit. a des Vorarlberger Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1988 (JG), vorgeschrieben, mit dem Abschuß des männlichen Rotwildes, das älter als zwei Jahre ist, im Jagdjahr 1995/96 erst zu beginnen, ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65008 Jagd Wild Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §8;AVG §9;JagdG Vlbg 1988 §17 Abs2 litb;JagdG Vlbg 1988 §17 Abs3;JagdG Vlbg 1988 §39 Abs3 lita;JagdRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 92/03/0001 1
VwSlg 13906 A/1993
(hier: dies trifft nach dem Vlbg JagdG 1988 auch in Ansehung
der Vorschreibung von Abschüssen zu). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit anderen Mitglied des Vereins "Jagdgesellschaft X". Am 15. Jänner 1992 wurde zwischen der Stadtgemeinde Stockerau und dem genannten Verein ein Pachtvertrag abgeschlossen, der auszugsweise lautet: "I. Die Verpächterin verpachtet der Pächterin die gesamte Jagdnutzung auf den in dem Bescheid über die Feststellung des Eigenjagdgebietes der Stadtgemeinde Stockerau angeführten Grundparzellen mit einem Gesamtausmaß von 518 ha 90 a 6... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1175;BSVG §2 Abs1 Z1;BSVG §3 Abs1 Z1;BSVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Wird eine Eigenjagd an eine Jagdgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpachtet (Hinweis E 25.1.1967, 1402/66, VwSlg 7067 A/1967, E 18.6.1991, 90/08/0197, E 26.1.1993, 91/08/0034; zur Führung eines landwirtschaftlichen und forstwirtsc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, welche unter der Bezeichnung "FREELIFE BUNGY-JUMPING TS Ges.n.b.R." nach außen hin auftritt. Mit Bescheid vom 28. Juli 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde der "Firma free-life Bungy Jumping TS Ges.m.b.H." für an datumsmäßig näher bezeichneten Tagen durchgeführte "Bungy-Jumping-Sprungveranstaltungen" gemäß "§ 21 des Niederösterreichischen Lustbarkeitsabgabegesetzes, LGBl. 37... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37033 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer NiederösterreichL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1175;LAO NÖ 1977 §56;LustbarkeitsabgabeG NÖ §8 Abs1;LustbarkeitsabgabeG Stmk §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/17/0107 2 (hier: NÖ LustbarkeitsabgabeG) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 Inhaber des protokollierten Einzelunternehmens T und M. Mit Notariatsakt vom 30. April 1985 vereinbarten der Beschwerdeführer und seine Gattin eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall dergestalt, daß alles Vermögen, welches sie gegenwärtig besitzen, künftig erwerben, ererben oder sonstwie immer rechtlich an sich bringen werden, ein beiden Teilen gemeinschaftliches Gut sein soll. In diese Gütergemeinschaft brachte der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Gütergemeinschaft kann über gemeinschaftliches Vermögen besonders verfügt werden (Hinweis E 21.10.1980, 2385/79, VwSlg 5519 F/1980). Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft allein bewirkt aber - insbesondere abgabenrechtlich - noch nicht das Besteh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs1 litb;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Steuerrechtlich setzt die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses bzw des ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes (Hinweis E 21.10.1980, 2385/79, VwSlg 5519 F/1980) voraus, daß es nach außen hin ausreichend zum Au... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. Februar 1992, MBA 22-18/032/1/Str, wurde die Beschwerdeführerin mehrerer Übertretungen des Heimarbeitsgesetzes schuldig erkannt und mit Geldstrafen im Ausmaß von insgesamt S 17.000,-- (einer Woche Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Dagegen erhob ein näher bezeichneter Wirtschaftstreuhänder "namens und auftrags" der Beschwerdeführerin Berufung. Die belangte Behörde erteilte dem Einschreiter gemäß § 13 Abs. 3 AVG den Auftrag, die erteilt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §9;
Rechtssatz: Die Vollmacht ist der Beschuldigten als Gesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die die Vollmacht (neben einer anderen Person) unterfertigt hat, zuzurechnen, und nicht der im
Kopf: angeführten GesBR, weil dieser die Rechtspersönlichkeit fehlt. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in den Streitjahren - unter Beteiligung wie aus dem Spruch: dieses Erkenntnisses ersichtlich - zu Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (in der Folge: GesBR) zusammengeschlossen. Betriebsgegenstand der GesBR war die Veranstaltung von Tiroler Abenden sowie der Verkauf von Farbfotos, Farbdias, Schallplatten, Kassetten, Souvenirs und Programmheften. Strittig ist, ob die von den Beschwerdeführern und somit in ihrer Gesamtheit von den GesBR ausgeübte Tätigkei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (in der Folge: GesBR), die mit 31. März 1977 aufgelöst wurde. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1991 wies die belangte Behörde die von der GesBR ua gegen die Wiederaufnahme- und Sachbescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1972 bis 1977 erhobene Berufung mit der Begründung: als unzulässig zurück, diese Bescheide hätten keine Rechtswirkungen entfaltet, wei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085
Rechtssatz: Die von den Abgabepflichtigen bzw von den GesBR zu denen sich die Abgabepflichtigen zusammengeschlossen haben, ausgeübte Tätigkeit kann nur dann nach §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 Stammrechtssatz Wenn das dargeb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 3 Stammrechtssatz Auch der Vortra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 Stammrechtssatz Die Art der Ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990 Stammrec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §216; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0090
93/14/0091
93/14/0092
93/14/0093 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/17/0186 1 Stammrechtssatz Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer Abga... mehr lesen...