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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0084 93/14/0085Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2Stammrechtssatz
Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit nicht abträglich. Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf den künstlerischen Charakter der Darbietung sind unzulässig (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993140083.X02Im RIS seit
03.04.2001