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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0090 93/14/0091 93/14/0092 93/14/0093Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/17/0186 1Stammrechtssatz
Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung nicht mehr geprüft werden, dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, dh wirksam gezahlt, verrechnet, aufgerechnet, erlassen oder verjährt ist (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0204; E 15.4.1988, 85/17/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993140089.X01Im RIS seit
03.04.2001