RS Vwgh 1996/1/23 93/14/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1175;
BAO §216;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0090 93/14/0091 93/14/0092 93/14/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/17/0186 1

Stammrechtssatz

Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung nicht mehr geprüft werden, dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, dh wirksam gezahlt, verrechnet, aufgerechnet, erlassen oder verjährt ist (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0204; E 15.4.1988, 85/17/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993140089.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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