Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/17/0107 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt weder eine natürliche noch nach der herrschenden Lehre (Hinweis Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB, zweiter Band, S 1995) eine juristische P... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;VwGG §47 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 4 Stammrechtssatz Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können (Hinweis E 18.2.199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3 Stammrechtssatz Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigk... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind die Gesellschafter der 1984 gegründeten Erna und Walter S GesbR. Zweck der Gesellschaft ist laut Gesellschaftsvertrag der in der Vermietung von Ferienwohnungen bestehende Betrieb eines im Eigentum des Erstbeschwerdeführers stehenden Ferienhauses. Zum Zeitpunkt der Anschaffung im Jahr 1984 handelte es sich bei diesem Ferienhaus um eine Großwohnung, die noch im selben Jahr zur Vermietung an Reisegruppen adaptiert wurde. Die Finanzierung des Erwerbes der Liegens... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs2;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde für die vor Erlassung der LiebhabereiV gelegenen Streitjahre (hier: 1984 bis 1989) auf dem Boden der Bestimmung des § 2 Abs 2 EStG 1972 bzw 1988 untersucht, ob die im Rahmen einer GesBR ausgeübte Tätigkeit der Bf nach objektiven Kri... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid, dem Verwaltungsakt und dem bisherigen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 26. November 1993 wurde dem beschwerdeführenden "Tourismusverband Karnische Region" für die in den Jahren 1991, 1992 und 1993 im Ausland verbreiteten Anteile der Druckwerke "Regions- und Ortspreislisten Karnische Region... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1175;B-VG Art116a;GdO Allg Krnt 1982 §69 Abs1;GdO Allg Krnt 1982 §84 Abs1 litc;GdO Allg Krnt 1993 §69 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §84 Abs1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Art von Vorgesellschaft in Bezug auf einen Gemeinde... mehr lesen...
I. 1.1. Anläßlich einer Überprüfung der Baustelle X-Sperre am 5. September 1990 stellte das Arbeitsinspektorat fest, daß die Auflaufstellen des Förderbandes im Siebhaus, Zubringerband 39, sowie bei der Spannrolle, Band B4, und beim Förderband unter der Brecheranlage gegen gefahrbringendes Berühren nicht gesichert waren. 1.2. In der Anzeige vom 28. September 1990 beantragte das Arbeitsinspektorat deshalb die Bestrafung des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen wegen Übertretun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AVG §9;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Mangels Rechtsfähigkeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Dienstgeber sein. Diese Eigenschaft kommt vielmehr den einzelne... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985 S 134.639,85 1986 S 95.852,61 1987 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1;GewStG §1;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) ein eig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0009 E 7. Dezember 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, zu denen auch Gesellschaften nach bürgerlichem Recht gehören, sind dann Unternehmer, wenn sie selbständig sind und durch gewerbliche oder berufliche Leistungen nach außen hin ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff setzt ein In-Erscheinung-Treten der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) als solche im rechtsgeschäftlichen Verkehr voraus (Hinweis: E 26.5.1982, 3161/78, 82/13/0104, 0105). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Zu den Mitunternehmerschaften zählt eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht einerseits dann, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen und Unternehmerinitiative entfalten (Hinweis: E 11.6.1991, 90/14/0048). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die bloße Tätigkeit des Anmeldens und Abmeldens von Kraftfahrzeugen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eines Dritten begründet (für sich) keine Mitunternehmerschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §147;BAO §185;BAO §207;BAO §209;BAO §238 Abs2;
Rechtssatz: Betreffen Betriebsprüfungen, auf Grund welcher Umsätze, Einkünfte und Gewerbeerträge den Gesellschaftern einer GesBR zugerechnet werden, in keiner Weise Umsatzsteueransprüche und Gewerbesteueransprüche gegenüber der Gesellschaft nach b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 8. Juli 1992 legte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer folgendes zur Last: "Der Beschuldigte, W, p.A.: Firma N-GesmbH, E I, hat es 1) als Gesellschafter der in Gründung stehenden N-GesmbH, sohin als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu verantworten, daß in der Zeit vom 30.6.1991 bis zum 8.8.1991 unter dem Namen N-GesmbH gewerbsmäßig das Baumeistergewerbe gemäß § 130 II i.V.m. § 156 und § 157 GewO dadurch ausgeübt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 9. März 1993 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe es "als Gesellschafterin der in Gründung stehenden N-Ges.m.b.H., und sohin als Gesellschafterin einer Gesellschaft bügerlichen Rechts zu verantworten, daß in der Zeit vom 3.6.1991 bis zum 8.8.1991 unter dem Namen N-Ges.m.b.H. gewerbsmäßig das Baumeistergewerbe gemäß § 130 II i.V.m. § 156 und § 157 GewO da... mehr lesen...
Rechtssatz: Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GesBR) können nicht als juristische Personen iSd § 9 Abs 1 GewO 1973 angesehen werden und sind auch keine Personengesellschaften des Handelsrechtes. Sie können daher auch nicht Träger einer Gewerbeberechtigung sein. Bei einer gemeinsamen Tätigkeit von mehreren Gesellschaftern einer GesBR bedarf daher - unabhängig davon, wer im Rahmen dieser Gesellschaft die Leistung tatsächlich erbringt - jeder Gesellschafter einer eigenen Gewerbeberechti... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1175;GewO 1973 §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;VStG §5 Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Dem (handelsrechtlichen) Geschäftsführer einer GmbH als den verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen iSd § 9 Abs 1 VStG müssen die rechtlichen Wirkungen eines von seiner GmbH (mit einer ander... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1175;AVG §9;GewO 1973 §9 Abs1;HGB §105 Abs1;HGB §161;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/22 93/04/0107 1 Stammrechtssatz Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GesBR) können nicht als juristische Personen iSd § 9 Abs 1 GewO 1973 angesehen werden und sind auc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1175;AVG §9;GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;GewO 1973 §9 Abs1;GmbHG §1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Zusammenschluß zweier GmbH zu einer Arbeitsgemeinschaft (hier: mit dem Ziel, Bauaufträge bestimmter Art durchzuführen) stellt sich als eine Erwerbsgesell... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Personen schlossen sich mit 1. Juni 1990 auf unbestimmte Dauer zu einer GesBR zur Vermietung der Wohnungen eines Appartementhauses zusammen, das sich in ihrem schlichten Miteigentum (in der Reihenfolge ihrer obigen Nennung: 1/4, 1/4, 1/2) befindet. Die beiden erstgenannten Personen sind ein Ehepaar. Das Gebäude hat sechs Wohnungen, von denen vorerst fünf vermietet werden sollten. Im Gesellschaftsvertrag wurde erklärt, daß die drei Gesellschafter beabsichtigen, das G... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1988 §2 Abs2;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs3;
Rechtssatz: Unterstellt man eine Minderung der Belastung durch Schuldzinsen infolge Verringerung des Schuldenstandes aus Mitteln, die nicht von der Einkunftsquelle kommen, so würde sich die Bewirtschaftungsart hiedurch ändern. (Hier Anschaffung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1988 §2 Abs2;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs3;
Rechtssatz: In welchem Verhältnis die Fremdmittel zu den Eigenmitteln bei Anschaffung der Einkunftsquelle (hier eines Appartementhauses zur Vermietung) stehen, ist nicht von Bedeutung, weil es lediglich auf die absolute Höhe der Fremdmittel und ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1988 §2 Abs2;LiebhabereiV §1 Abs1;
Rechtssatz: Eine Betätigung, der nach der Planungsrechnung der betreffenden Person im Hinblick auf die von dieser gewählte Bewirtschaftungsart von vornherein die Eignung zur Erzielung eines solchen Ergebnisses fehlt, erfolgt nicht in der von § 1 Abs 1 LiebhabereiV g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...