Im Zuge einer beim Beschwerdeführer im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfung gelangte der Abgabenbehörde eine am 28. März 1990 errichtete Urkunde zur Kenntnis, die bis dahin noch nicht angezeigt worden war. Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: "V E R E I N B A R U N G abgeschlossen zwischen Herrn Dr. Ernst B, K einerseits und Herrn Anton P, H andererseits, wie folgt: Herr Dr. Ernst B zeichnet Aktien der Active Book Company Ltd (ABC) zum Nomin... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gesellschaft iSd § 33 TP 16 GebG ist das Vorhandensein eines "Sondervermögens" nicht essentiell. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160127.X03 Im RIS seit 07... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Auch reine Innengesellschaften fallen unter § 33 TP 16 GebG, weil es auf die Regelung der Vertretung nach außen nicht ankommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160127.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Das für die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses nach bürgerlichem Recht erforderliche Mindestmaß einer losen Gemeinschaftsorganisation ist bei einer Unterbeteiligung an Aktien auch dann gegeben, wenn die Einwirkungsrechte und Mitwirkungsrechte nicht über di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Ein Unterbeteiligungsvertrag (hier: Unterbeteiligung an aus anzuschaffenden Aktien erfließenden Gewinnen sowie am allfälligen Erlös, der aus dem Verkauf dieser Wertpapiere erzielt wird) stellt die Vereinbarung über die
Begründung: eines Gesellschaftsverhältnisses... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Kanalanlagen für die Bereiche N. und B. mit Anschluß an die bestehenden "bzw. geplanten" Anlagenteile und für die Erweiterung der bestehenden Kläranlage A. zur Anpassung an den Stand der Technik mit Einleitung der biologisch gereinigten Abwässer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1175;AVG §8;AVG §9;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §73;
Rechtssatz: Berufen sich Einwendung gegen ein Projekt erhebende Personen auf Rechte einer "Wassergemeinschaft nach ABGB", kann es sich mangels Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit eines ... mehr lesen...
Im Wasserbuch für den politischen Bezirk Bludenz war zu Postzahl 1370 mit dem 8. April 1927 als dem Datum der Einlage des Entwurfes ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen, welches als Art der Wasserbenutzung "Wasserleitung" nennt, unter der Rubrik der Bezeichnung der Wasserbenutzungsanlage oder der Liegenschaft, mit welcher das Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, "G. Quellen" Gp. 2017 anführt und als Berechtigten die "Brunnen-Interessentschaft MB und OB" ausweist. Unter der Rubrik der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;AVG §9;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes bedarf zu ihrer Vertretung nach außen keines Vertreters. Sie ist als reine Innengesellschaft einer Vertretung nach außen gar nicht zugänglich. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist mangels R... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Wenn eine natürliche Person einen Antrag nach § 126 Abs 5 WRG einbringt und Wasserberechtigte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist, deren Mitglied unter anderem der Antragsteller ist, ergibt sich die Unrichtigkeit einer vorgenommenen Zurechnung des gestellten ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 1995, 92/07/0159, verwiesen. Den Anfechtungsgegenstand des genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildete der Bescheid der auch nunmehr belangten Behörde vom 20. Juli 1992 in der Fassung ihres Berichtigungsbescheides vom 1. September 1992, mit dem der mitbeteiligten Partei (MP) auch des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die wasserrechtliche Bewilligun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/17/0107 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt weder eine natürliche noch nach der herrschenden Lehre (Hinweis Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB, zweiter Band, S 1995) eine juristische P... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;VwGG §47 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 4 Stammrechtssatz Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können (Hinweis E 18.2.199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3 Stammrechtssatz Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigk... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind die Gesellschafter der 1984 gegründeten Erna und Walter S GesbR. Zweck der Gesellschaft ist laut Gesellschaftsvertrag der in der Vermietung von Ferienwohnungen bestehende Betrieb eines im Eigentum des Erstbeschwerdeführers stehenden Ferienhauses. Zum Zeitpunkt der Anschaffung im Jahr 1984 handelte es sich bei diesem Ferienhaus um eine Großwohnung, die noch im selben Jahr zur Vermietung an Reisegruppen adaptiert wurde. Die Finanzierung des Erwerbes der Liegens... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs2;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde für die vor Erlassung der LiebhabereiV gelegenen Streitjahre (hier: 1984 bis 1989) auf dem Boden der Bestimmung des § 2 Abs 2 EStG 1972 bzw 1988 untersucht, ob die im Rahmen einer GesBR ausgeübte Tätigkeit der Bf nach objektiven Kri... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid, dem Verwaltungsakt und dem bisherigen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 26. November 1993 wurde dem beschwerdeführenden "Tourismusverband Karnische Region" für die in den Jahren 1991, 1992 und 1993 im Ausland verbreiteten Anteile der Druckwerke "Regions- und Ortspreislisten Karnische Region... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1175;B-VG Art116a;GdO Allg Krnt 1982 §69 Abs1;GdO Allg Krnt 1982 §84 Abs1 litc;GdO Allg Krnt 1993 §69 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §84 Abs1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Art von Vorgesellschaft in Bezug auf einen Gemeinde... mehr lesen...
I. 1.1. Anläßlich einer Überprüfung der Baustelle X-Sperre am 5. September 1990 stellte das Arbeitsinspektorat fest, daß die Auflaufstellen des Förderbandes im Siebhaus, Zubringerband 39, sowie bei der Spannrolle, Band B4, und beim Förderband unter der Brecheranlage gegen gefahrbringendes Berühren nicht gesichert waren. 1.2. In der Anzeige vom 28. September 1990 beantragte das Arbeitsinspektorat deshalb die Bestrafung des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen wegen Übertretun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AVG §9;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Mangels Rechtsfähigkeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Dienstgeber sein. Diese Eigenschaft kommt vielmehr den einzelne... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985 S 134.639,85 1986 S 95.852,61 1987 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1;GewStG §1;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) ein eig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0009 E 7. Dezember 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, zu denen auch Gesellschaften nach bürgerlichem Recht gehören, sind dann Unternehmer, wenn sie selbständig sind und durch gewerbliche oder berufliche Leistungen nach außen hin ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff setzt ein In-Erscheinung-Treten der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) als solche im rechtsgeschäftlichen Verkehr voraus (Hinweis: E 26.5.1982, 3161/78, 82/13/0104, 0105). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Zu den Mitunternehmerschaften zählt eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht einerseits dann, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen und Unternehmerinitiative entfalten (Hinweis: E 11.6.1991, 90/14/0048). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Die bloße Tätigkeit des Anmeldens und Abmeldens von Kraftfahrzeugen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eines Dritten begründet (für sich) keine Mitunternehmerschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §147;BAO §185;BAO §207;BAO §209;BAO §238 Abs2;
Rechtssatz: Betreffen Betriebsprüfungen, auf Grund welcher Umsätze, Einkünfte und Gewerbeerträge den Gesellschaftern einer GesBR zugerechnet werden, in keiner Weise Umsatzsteueransprüche und Gewerbesteueransprüche gegenüber der Gesellschaft nach b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 8. Juli 1992 legte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer folgendes zur Last: "Der Beschuldigte, W, p.A.: Firma N-GesmbH, E I, hat es 1) als Gesellschafter der in Gründung stehenden N-GesmbH, sohin als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu verantworten, daß in der Zeit vom 30.6.1991 bis zum 8.8.1991 unter dem Namen N-GesmbH gewerbsmäßig das Baumeistergewerbe gemäß § 130 II i.V.m. § 156 und § 157 GewO dadurch ausgeübt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 9. März 1993 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe es "als Gesellschafterin der in Gründung stehenden N-Ges.m.b.H., und sohin als Gesellschafterin einer Gesellschaft bügerlichen Rechts zu verantworten, daß in der Zeit vom 3.6.1991 bis zum 8.8.1991 unter dem Namen N-Ges.m.b.H. gewerbsmäßig das Baumeistergewerbe gemäß § 130 II i.V.m. § 156 und § 157 GewO da... mehr lesen...
Rechtssatz: Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GesBR) können nicht als juristische Personen iSd § 9 Abs 1 GewO 1973 angesehen werden und sind auch keine Personengesellschaften des Handelsrechtes. Sie können daher auch nicht Träger einer Gewerbeberechtigung sein. Bei einer gemeinsamen Tätigkeit von mehreren Gesellschaftern einer GesBR bedarf daher - unabhängig davon, wer im Rahmen dieser Gesellschaft die Leistung tatsächlich erbringt - jeder Gesellschafter einer eigenen Gewerbeberechti... mehr lesen...