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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0084 93/14/0085Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4Stammrechtssatz
Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertretenen Auffassung der Anschein für das Fehlen künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall müßten besondere Umstände für den künstlerischen Charakter des Vortrags sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993140083.X05Im RIS seit
03.04.2001