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L10109 Stadtrecht WienNorm
ABGB §1175;Rechtssatz
Die Wr ReinhalteV 1982 billigt der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes keine Rechtsfähigkeit und keine Handlungfähigkeit zu.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994050035.X01Im RIS seit
25.01.2001