Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Macht der DG den DN auf das bevorstehende Ende des befristeten Dienstverhältnisses aufmerksam, wobei er irrtümlich einen späteren Endigungszeitpunkt als vereinbart angibt, bewirkt dies als bloße Wissenserklärung keine Vertragsverlängerung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014498Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00164_8000000_001