Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Betriebes bedarf es grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Betriebsinhaber. Kommt eine solche Vertragsübernahme nicht zustande, dann bleibt das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber weiterhin aufrecht; der Arbeitnehmer kann eine Tätigkeit beim Erwerber ablehnen und das fortbestehende Arbeitsverhältnis zum Veräußerer - wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommt - durch vorzeitigen Austritt (§ 26 Z 2 AngG; § 1162 ABGB) beenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Übernahme, Angestellte, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Wechsel, Betriebsnachfolger, Unternehmensfortführung, Unternehmensübertragung, Übertragung, Abfertigung, Ende, Beendigung, Auflösung, Austritt, Weiterbestehen, Fortbestehen, UnternehmensübernahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028455Dokumentnummer
JJR_19801216_OGH0002_0040OB00038_8000000_002