Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit kann seiner Natur nach mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht gekündigt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Angestellte, Zeitablauf, Ende, Endigung, Beendigung, Endtermin, vorzeitige Auflösung, befristetEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028431Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.05.2020