Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Die in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag (zusätzlich) vereinbarte (frühere) Kündigungsmöglichkeit darf nicht gegen zwingende Vorschriften über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen verstoßen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Endigung, Angestellte, Befristung, Dispositionsfreiheit, Vertragsfreiheit, Zeitablauf, befristetes DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028416Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00105_8500000_004